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7 Auch der Gewinn aus Vermietung an Privat ist Einkommensteuerpflichtig. Deine Aussage ist also falsch. Die Kosten des Umbaus können unter bestimmten Voraussetzungen nur über die AfA, also über eine Zeitraum von bis zu 50 Jahren geltend gemacht werden. Selbst wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, so sind die Material und Handwerkerkosten mit einer Umsatzsteuer von 19% belastet, die der Vermieter nicht als Vorsteuer zurück erhält, da Vermietungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit