Berlin (dts) - Die Bundesregierung muss das Arbeitszeitgesetz ändern, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vom Mai 2019 Genüge zu tun. Bei der Gestaltung hat sie aber großen Spielraum: Zu diesem Schluss kommen die Münchner Juristen Volker Rieble und Stephan […] mehr

Kommentare

5Mehlwurmle03. März 2020
@2 : Also bei mir zählt der Toilettengang als Arbeitszeit, da muss ich zeittechnisch nichts extra erfassen.
4anddie03. März 2020
@2 : Wenn du deine Arbeitszeiten schon erfasst, da bist du besser dran, als so manch andere. Man mag kaum glauben, in wie vielen Firmen die Arbeitszeit nicht erfasst wird. Und dann ist man ganz schnell in Nachweisproblemen, ob gewisse Arbeit schon unter Mehrarbeit mit Überstundenzuschlägen fällt oder nicht.
3Todt02. März 2020
Und an welcher Stelle muss nachgebessert bzw angepasst werden und wieso wird das unter Verschluss gehalten?
2MasterYODA02. März 2020
Aha, das heißt konkret was? Dass ich neben meiner Toilettenpause auch das Nase putzen auf die Sekunde genau erfassen soll? Von mit aus kann man die Arbeitssklaverei gerne liberalisieren. :op
1Marc02. März 2020
Hoffentlich kommt es hier zu einer guten, vernünftigen Lösung.