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Mir ist das schon klar, ich hatte ursprünglich auch eine ganz andere Frage im Sinn als ich hier las, bin aber dann an dem anderen Diskussionsstrang hängen geblieben. Was mich bezüglich der Rechtslage der deutschen Abschiebung interessiert, die gerichlich als verfassungswidrig eingeordnet wurde, ist, ob dafür jemand zur Verantwortung gezogen wurde. Gefunden habe ich im Netz nichts, nur diesen Artikel aus der TAZ:
<link> , der dazu auch nicht berichtet.