Berlin - Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, hat die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland gefordert, nachdem die non-binäre Person am Mittwoch in der ungarischen Hauptstadt Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt worden war. "Es darf nicht Schule […] mehr

Kommentare

11double_u05. Februar um 18:38
„Ein rechtsstaatliches Verfahren ist, solange Viktor Orbán an der Macht ist, in Ungarn nicht gewährleistet." Wie wahr und wie schön klar und deutlich ausgedrückt!
10Sonnenwende05. Februar um 12:11
@9 Mir ist das schon klar, ich hatte ursprünglich auch eine ganz andere Frage im Sinn als ich hier las, bin aber dann an dem anderen Diskussionsstrang hängen geblieben. Was mich bezüglich der Rechtslage der deutschen Abschiebung interessiert, die gerichlich als verfassungswidrig eingeordnet wurde, ist, ob dafür jemand zur Verantwortung gezogen wurde. Gefunden habe ich im Netz nichts, nur diesen Artikel aus der TAZ: <link> , der dazu auch nicht berichtet.
9truck67605. Februar um 09:11
Vielleicht sollte man nochmal klarmachen, dass es hier um zwei verschiedene Fälle geht. Zum einen die Gewalttat, wegen der Maja T. in Ungarn der Prozess gemacht wird. Zum anderen die Tatsache, dass hier eine Person rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert wurde. Das eine hat mir dem anderen, rechtlich gesehen, nichts zu tun.
8Sonnenwende05. Februar um 08:43
(2) kritische Fragen stellen, ich zum Beispiel frage mich, wieso sie sich nicht dagegen gestellt hat, als ihre Kumpels zugeschlagen haben. Aber es ist nicht meine Aufgabe, hier ein Urteil zu fällen und anmaßen möchte ich mir das auch nicht.
7Sonnenwende05. Februar um 08:43
@6 Maja T. ist mittlerweile mehr Opfer als Täter. Aber ich muss mich korrigieren: Maja T. ist in erster Linie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Die Antifa gilt in Ungarn als terroristische Vereinigung. Und da wäre das Strafmaß in Ungarn bis zu 24 Jahre - bei uns 1 bis 10 Jahre übrigens. Insofern ist der ungarische Richter weit unter dem Höchststrafmaß geblieben und auch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Man kann bzgl. Maja T. durchaus (2)
6michi918205. Februar um 08:29
Ja, aber auf welcher Grundlage? Das Verbrechen wurde in Ungarn verübt und in Ungarn verurteilt. Wir sollen aufhören uns mehr um die Täter zu kümmern als um die Opfer (generell gesehen).
5Sonnenwende05. Februar um 08:29
@2 Nicht nach Ende der Gerichtsverhandlung – wenn das Urteil rechtskräftig ist. Und das ist es erst, wenn keine der klagenden Parteien Berufung einlegt. Da sowohl ungarische Staatsanwaltschaft als auch Maja T. selber diese bereits angekündigt haben ist also ein Ende der Geschichte derzeit nicht absehbar. @3 Es ist bisher überhaupt nicht nachgewiesen, dass Maja T. diese Verbrechen begangen hat, das einzige was nachgewiesen ist ist dass sie bei der Gruppe dabei war.
4Pontius05. Februar um 08:22
@3 was ist "Schade"? Bei einer Rückführung wird die Strafe hier verbüßt.
3michi918205. Februar um 08:18
Schade. Die 8 Jahre sind für ein Gewaltverbrechen schon angemessen.
2Pontius05. Februar um 08:15
@1 was unabhängig davon ist, dass das deutsche Gerichte die Auslieferung stoppten und sie trotzdem durchgeführt wurde. Aber Ungarn hat schon zugesagt, die Person nach Ende der Gerichtsverhandlung nach Deutschland zu überstellen.
1michi918205. Februar um 07:57
Wenn sie in Budapest (im Ausland) Straftaten verübt hat dann soll sie auch in diesem Land verurteilt werden. Das ist das Recht Ungarns.