Berlin (dts) - Die Grünen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt. "Das ist ein sehr guter Tag für unsere Demokratie, für die Rundfunkfreiheit und für die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", sagte Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz der ...

Kommentare

(29) k63932 · 06. August 2021
Man sollte wenigstens so ehrlich sein und die GEZ (dieser Name passt deutlich besser als "Service", damit hat es nämlich gar nichts zu tun) abschaffen und das über das Steueraufkommen regeln. Dann wäre es wenigstens halbwegs gerecht - und man bräuchte nicht die massiven Datenschutzeingriffe. Und den Wasserkopf würde es ebenfalls verkleinern.
(28) k63932 · 06. August 2021
@26: Dann ist der komplette Prozess verfassungswidrig. Hier werden Abgeordnete in einer "Wahl" zu genau einer Entscheidung gezwungen. Das kann und darf nicht sein. Generell muss der komplette Vertrag mal gründlich reformiert werden. Dass solche Schweinereien wie die Aufhebung des vergünstigten Betrag für Radio so durchging spricht auch Bände. Mal so ganz am Rande: Nicht ich bestelle, sondern der Staat - wieso soll ich dann explizit diese Rechnung zahlen?
(27) thrasea · 06. August 2021
nicht mit den anderen Ländern verhandelt hat, war verfassungswidrig. Das Land Sachsen-Anhalt hat den Rundfunkstaatsvertrag mit der genauen Ausgestaltung des Programmauftrags mitgetragen und unterschrieben – dann darf es aber die angemessene Finanzierung dieses Auftrags nicht ablehnen, das ist verfassungswidrig. Wenn ihnen das Programm zu viel ist, müssen sie den Rundfunkstaatsvertrag ändern (im Konsens!) und dürfen nicht einfach den Finanzierungsstaatsvertrag einseitig ablehnen.
(26) thrasea · 06. August 2021
@24 Bitte lies dir einmal das gesamte Urteil durch, dann kannst du deine Meinung nicht mehr aufrecht erhalten. Es gibt einfach Gesetze und Regeln, an die sich auch Parlamente halten müssen. Dass sich der Landtag gar nicht über den Staatsvertrag abgestimmt hat, war verfassungswidrig. Dass es zu der Ablehnung keine offizielle Begründung gab, war verfassungswidrig. Die inoffiziellen Gründe für die Ablehnung wären nicht tragfähig gewesen und hätten den Vertrag nicht stoppen können. Dass der Landtag
(25) k63932 · 06. August 2021
Die "Kürzungen", die das KEF verlangt, sind ebenfalls reine Farce - und treffen meist sinnvolles (UKW, MW). Durch den kompletten Wegfall der MW gibt es keine Möglichkeit mehr, mit einem Sender auf einfache Art und Weise Deutschland zu erreichen. und für DAB+ ist ebenfalls viel mehr Infrastruktur als für einen UKW Sender nötig.
(24) k63932 · 06. August 2021
@20: Das hat nichts, aber auch garnichts mit "framing" zu tun. Hier werden die Rechte des Landtags zur Ablehnung (und damit Neuverhandlung) einfach mal komplett wegradiert. Damit wird das nunmal zu einer reinen Abnickveranstaltung - einer Farce. Wieso sagt man nicht gleich "ÖR, verlangt was ihr wollt, ihr kriegt das Geld schon - macht euch die Taschen nur schön voll!"? Eigentlich kann es nur eine Konsequenz geben: Den Medienstaatsvertrag komplett in die Tonne treten
(23) francisco2089 · 05. August 2021
Oje !!! Jetzt muss man für den Müll den die öffentlich-rechtlichen ausstrahlen, auch noch tiefer in die Tasche greifen !!Ich sitze seit Jahren in einem Funkloch, habe gar keinen Empfang und muss dafür auch noch bezahlen !!!! Auch die Gagen, die manche Show-und Talkmaster beziehen, gehören mal richtig überprüft !! Es kann ja nicht angehen, dass da manche für einen einzigen Abend 10.000 Euro kassieren !!!!
(22) thrasea · 05. August 2021
@21 Damit hast du natürlich recht. Das kann ja auch geändert werden und wurde in der Vergangenheit auch geändert. Dazu müssen sich die Länder einigen und einen neuen / geänderten Staatsvertrag schließen. Nur: Ohne Einigung bleibt der Programmauftrag so, wie er ist, und die Sender haben ein Recht auf angemessene Finanzierung.
(21) setto · 05. August 2021
@20 die Definition einer Grundversorgung sagt auch nicht, das jede Sparte abgedeckt sein muss und das zum Teil sogar doppelt, wie von den Öffis gehandhabt ( ARD/ZDF)
(20) thrasea · 05. August 2021
@19 Naja, das ist nicht die Definition einer Grundversorgung. @18 Framing? Hallo? Das BVerfG hat gar nichts "einfach mal so abgeändert". Es hat festgestellt, dass die bisherige Regelung und der Umgang damit verfassungswidrig war. Punkt. "Jedenfalls genügt es im gegenwärtigen von den Ländern vereinbarten System nicht, wenn ein einzelnes Land eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags – überdies ohne tragfähige Begründung –ablehnt." <link> @17 Freut mich, dass wir uns einig geworden sind.
(19) setto · 05. August 2021
@16 Ich fände es demokratisch, wenn ICH entscheiden kann, ich nutze es und zahle dafür! Nicht, andere sagen ich könnte es nutzen und soll deswegen zahlen. Und bevor die Frage aufkommt, ich würde zahlen, da ich es auch nutze
(18) k63932 · 05. August 2021
@16: Anscheinend war die Regel halt nunmal so, dass Erhöhung einstimmig beschlossen werden mussten. Und das hat das BVerfG. einfach mal so abgeändert - und rügt sogar das Bundesland in seiner Entscheidung. Also ist die Abstimmung eine Farce.
(17) Mehlwurmle · 05. August 2021
@16: Qualifizierte Mehrheitsentscheidung würde ich mitgehen.
(16) thrasea · 05. August 2021
@14 @15 Und umgekehrt: Wenn in einem Länder-Koalitionsvertrag drin steht "wir erhöhen nicht" – dann sind alle anderen Länderparlamente, die Wähler der anderen Bundesländer entmachtet und können gar nichts mehr beeinflussen? DAS fändet ihr demokratisch? Das kann kaum euer ernst sein. Wenn überhaupt, dann muss das Verfahren zu einer (qualifizierten) Mehrheitsentscheidung weiterentwickelt werden.
(15) Mehlwurmle · 05. August 2021
@13: Den Koalitionsvertrag haben aber alle Parteien unterschrieben. Mit politischer "Spitzfindigkeit" mag man das mit der Betragsstabilität so interpretieren können, aber ich denke die meisten Menschen verstehen unter Stabilität 17,50 sind und bleiben 17,50 Euro. Davon abgesehen ist erschreckend, wie über die ganze Republik verteilt Berufspolitiker immer wieder gesetzeswidrige Gesetze beschließen, teilweise sehenden Auges.
(14) k63932 · 05. August 2021
@11: Wenn Landtage zum Abnicken gezwungen werden hat das nichts mit Demokratie zu tun. Dann ist die Abstimmung nämlich ne Farce.
(13) thrasea · 05. August 2021
@12 Beispielsweise die CDU in den anderen 9 Länderparlamenten, wenn ich mich nicht verzählt habe (plus CSU-Schwester in Bayern). Beispielsweise die CDU-Vertreter in den Rundfunkräten. Beitragsstabilität muss man nicht zwingend als Verbot einer Erhöhung interpretieren, das lässt auch einen Inflationsausgleich zu. Die 86 Cent waren sogar weniger als ein vollständiger Inflationsausgleich. Wenn du den Koalitionsvertrag doch als Verbot interpretierst, war er verfassungswidrig – siehe Urteil heute.
(12) Mehlwurmle · 05. August 2021
@11: Welche Verantwortung der CDU? Im Koalitionsvertrag für Sachsen-Anhalt wurde seinerzeit eine Beitragsstabilität vereinbart.
(11) thrasea · 05. August 2021
@4 Das hat außerordentlich viel mit Demokratie zu tun. Lies doch mal die Begründung des BVerfG. "In Zeiten »vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits« wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat." @10 Wie so oft bei dir Kritik an Links und Grün, die Rolle und Verantwortung der CDU ignorierst du vollkommen. Die haben gleich viele Posten.
(10) Mehlwurmle · 05. August 2021
@9: Es gibt auch genügend gut dotierte Posten unterhalb der Vorstandsebene. Und ich schrieb bewusst von GesinnungsgenossInnen und nicht ParteigenossInnen. ;)
(9) Canga · 05. August 2021
@8: schau dir bitte erstmal an, wer alles in den diversen vorständen bei den sendeanstalten drinne sitzt.. glaub grüne findest da eher weniger
(8) Mehlwurmle · 05. August 2021
Klar freuen sich Linke und Grüne, weil doch im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk für die bedürftigen GesinnungsgenossInnen immer ein Pöstchen abfällt.
(7) Wasweissdennich · 05. August 2021
wenn der Bürger weniger übrig hat freuen sich die Grünen
(6) cherry · 05. August 2021
Dieser Rundfunkbeitrag ist ein Skandal. Wenn man sieht, wie dort die Gelder verpraßt werden.
(5) deBlocki · 05. August 2021
@4 Meinetwegen können die meinen gesamten Anteil der Zwangsabgabe übernehmen. Ich bezahle gerne PayTV, weil ich nur dieses nutze. Hier muss dringend nachgebessert werden!
(4) k63932 · 05. August 2021
Mit "Demokratie" hat das garnichts zu tun. Aber die "Grünen" können meinen Anteil der Erhöhung der Zwangssteuer zugunsten des Unternehmens "ÖR Rundfunk" gerne bezahlen.
(3) deBlocki · 05. August 2021
Ein guter Tag für die Demokratie?! Wurde demokratisch gewählt, ob und wie der Beitrag zustande kommt? Dummes Geschwätz.
(2) thekilla1 · 05. August 2021
@1 Auch die News mit den kostenlosen Tests sprechen nicht gerade für die Grünen. Mir soll's recht sein.
(1) 17August · 05. August 2021
sind die Meschucke oder wollen sie absichtlich nicht gewinnen?
 
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