Rostock (dpa) - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zu einem Hotelaufenthalt des früheren NPD-Chefs Udo Voigt als nicht weitgehend genug kritisiert. Hoteliers und Gastronomen müssten «auch nachträglich und fristlos einen Vertrag lösen können, wenn sich […] mehr

Kommentare

1Lady_Clarissa10. März 2012
dann sollte man darüber nachdenken in die bestätigung einen text einzufügen: wir behalten uns eine leistungsverweigerung vor, wenn sich heraus stellen sollte das sie gegen das allgemeine sittliche/moralische empfinden verstossen. sicherheitshalber sollte man so etwas oder ähnliches auch bei allen web-angeboten einstellen.