
Rostock (dpa) - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zu einem Hotelaufenthalt des früheren NPD-Chefs Udo Voigt als nicht weitgehend genug kritisiert. Hoteliers und Gastronomen müssten «auch nachträglich und fristlos einen Vertrag lösen können, wenn sich
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