Darmstadt (dpa) - Entsetzt hat die Polizeigewerkschaft auf die Entscheidung für eine Entschädigung zugunsten des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen reagiert. Es sei ein absoluter Skandal, dass ein selbstverliebter Gewaltverbrecher und Kindsmörder jetzt auch noch Geld bekomme, sagte der ...

Kommentare

(7) setto · 04. August 2011
@1@5,stimmt Folter ist Unrecht und verabscheuungswürdig, aber hier geht es um FolterANDROHUNG. Wie oft haben wir schon etwas gesagt, was wir trotzdem nicht machen würden!
(6) k312132 · 04. August 2011
@5: Er wollte zuallerst wohl mal den Jungen finden! Alles andere ist MAL WIEDER reine Spekulation von Dir! Diese Entschädigung steht dem Typen rechtlich einfach zu, denn er wurde Opfer eines "Verbrechens" und damit hat sich die Sache! Für sein Verbrechen zahlt er ja auch völlig zurecht den Preis!
(5) k293295 · 04. August 2011
@2: Ja, genau das wird Gäfgens Anwalt tun. @3: Gäfgen ist mir verdammt unsympatisch, aber Daschner hat die rote Linie des Folterverbots überschritten. Nein, der Zweck heiligt NICHT die Mittel. Folter ist Unrecht, egal ob in Guantanamo oder in Frankfurt. Es gibt genug Folterstaaten auf der Welt, und D war ja auch mal einer. Wir sind nunmal nicht mehr im Mittelalter, wo "Geständnisse" erpreßt wurden. Und Daschner wollte kein Leben retten sondern Macht ausüben.
(4) tastenkoenig · 04. August 2011
"Recht hin Recht her" sowie "der Zweck heiligt die Mittel" sind zwei Redewendungen, die mir im Zusammenhang mit unserer Staatsgewalt echte Bauchschmerzen bereiten. • edit@7: Und wie oft war der Bedrohte in diesem Moment tatsächlich in Deiner Gewalt und Dir ausgeliefert? Auch Androhung von Folter kann schon Folter sein, das wussten auch die alten Inquisitoren schon. Die erste Stufe der "peinlichen Befragung" bestand damals im Zeigen der Instrumente.
(3) quak · 04. August 2011
Recht hin Recht her, sicher hat der Typ auch noch Rechte, aber dieses Dreckschwein jetzt auch noch von unseren hart Verdienten Steuern zu entschädigen, schlägt dem Fass den Boden aus. @1 Kannst du dem Beamten verdenken, das er das Leben des Jungen retten wollte? Sicherlich war das evtl. nicht korrekt, aber der Zweck heiligt die Mittel. Es ging schließlich um ein Kinderleben!
(2) kimbini · 04. August 2011
Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen!
(1) Kelle · 04. August 2011
Ach, ist der Gewerkschaftler entsetzt, dass seine Mitglieder nicht mehr foltern dürfen? Ich bin entsetzt... @3: Wenn man als Polizist dafür steht, Recht, Gesetz und Ordnung zu repräsentieren, dann ist es oberste Pflicht, sich an Gesetze zu halten, egal unter welchen Bedingungen.
 
Suchbegriff

Diese Woche
02.05.2024(Heute)
01.05.2024(Gestern)
30.04.2024(Di)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News