Saarbrücken/Bexbach (dpa) - Der tödliche Angriff kam für den Gerichtsvollzieher wie aus dem Nichts. Gerade hatte er dem Mieter eröffnet, dass dieser seine Wohnung jetzt zwangsräumen müsse. Da ergriff der 42-Jährige ein Jagdmesser und stach mehrfach auf den Kopf und den Oberkörper des Justizbeamten ...

Kommentare

(5) Pinklady_67 · 26. November um 18:14
wer damit zu tun hatte, weiß, Auch Gerichtsvollzieher*innen sind nur Menschen und es gibt die die menschlich bleiben und denen man anmerkt, dass sie die Säumigen als Menschen sehen und nicht nur als zahlungsunwillige bockbeinige Kontrahenten und Betrüger. Wenn er erfahren war in seinem Job, und vielleicht schon mit dieser Person zu tun hatte würde ich denken er kannte das Risiko? Seine Bleibe zu verlieren ist eine Tragödie und dennoch darf es soweit niemals gehen.
(4) tastenkoenig · 26. November um 16:40
Totschlag oder Mord stellt am Ende das Gericht fest, ändert aber überhaupt nichts an den Ermittlungen.
(3) thrasea · 26. November um 16:31
@1 Das ist völlig normales Vorgehen. Feststellen von Mordmerkmalen ist Sache des Gerichts, nicht der ermittelnden Behörden vorher. Eine Verurteilung wegen Mordes wird dadurch nicht unwahrscheinlicher.
(2) FrankOPunkt · 26. November um 16:16
@1 Eine vorsätzliche Tötung ist dem Gesetz nach aber nicht automatisch ein Mord.
(1) nadine2113 · 26. November um 15:29
"Gegen den 42-Jährigen sei Haftbefehl unter anderem wegen des Verdachts des Totschlags ergangen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Bernd Weidig in Saarbrücken." Wieso Totschlag? In meinen Augen ist das Mord.
 
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