Göttingen (dpa) - Fünf Monate nach dem qualvollen Tod von zwei Jugendlichen in Südniedersachsen hat am Mittwoch der Prozess gegen den 26-jährigen Jan O. mit seinem Geständnis begonnen. Der arbeitslose Mann soll laut Anklage die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias im November vergangenen ...

Kommentare

(7) k293295 · 13. April 2011
@6: Ja, die Opfer werden allzu gern "vergessen". Sein Recht, in Freiheit zu leben, verwirkt niemand - unter keinen Umständen. Aber das Recht der Allgemeinheit, vor gefährlichen Tätern geschützt zu werden, geht vor. Solange also eine Gefahr vom Täter ausgeht, möge er in Haft/in der Klapse bleiben. Und eben weil das Allgemeinrecht schwerer wiegt, lieber einen Tag zu lang als einen zu kurz. Er wird deswegen ja nicht umgebracht.
(6) Stiltskin · 13. April 2011
Selbst wenn die Ursachen für derat grausame Taten ihren Ursprung in traumatischen Kindheitserlebnissen des Täters zu suchen sind, darf das nicht dazu führen, Opfer und deren Angehörige in einen Nebenrolle zu drängen. Wer anderen das Leben, zumal auf derart grausame Art und Weise nimmt, sollte sein Recht, jemals wieder in Freiheit leben zu können, verwirkt haben. Denn nicht erst einmal sind entlassene Mörder wieder rückfällig geworden.
(5) Fan2016 · 13. April 2011
Kriminalisten suchen meistens nach den Ursachen solcher grausamen Abartigkeiten und finden sie die dann auch teilweise in der Kindheit dieser Mörder. Das soll helfen, Morde besser aufzuklären, schützt sie aber nicht vor Strafe. Wer schon mal Stephan Harborts Bücher gelesen hat, weis was für grausam, kranke, abartige Seelen hinter scheinbar netten Fassaden stecken. Diese beiden grausamen Morde zeigen, das man nirgendwo auf der Welt sicher ist auch wenn es relativ wenig solcher "Entarteten" gibt.
(4) knueppel · 13. April 2011
@2: Was für ein Idiotenkommentar!
(3) setto · 13. April 2011
Eigentlich müsste ich meinen Eltern einen Vorwurf machen: Ich hatte eine glückliche Kindheit und sie haben mich zu einem Menschen mit Selbstbewusstsein erzogen,d.h. ich muss mich anständig benehmen^^ wie @1 schon sagt: Psychatrie mit lebenslanger Sicherungsverwahrung ohne Freigang, denn sorry, wer Kannibalismus an einem Menschen, sogar noch an einem Kind, vornimmt kann nicht normal sein
(2) Kockatuu · 13. April 2011
Kann man ihm nicht noch irgendwie ne Holocaust-Leugnung unterjubeln?
(1) regulator · 13. April 2011
Ja,nee ist klar: In die Psychiatrie, nach 5-10 Jahren dann als geheilt entlassen und auf zum nächsten Kind. So einer muss für den Rest seines Lebens hinter Gitter, ohne Freigang und die Chance auf Vorzeitige Entlassung. Aber wie immer in Germany- Der "Arme" Täter, schwere Kindheit, eigendlich ist der ganz lieb usw.-Aber wer schützt unsere Kinder vor solchen "Menschen"???
 
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