
Im Rechtsstreit um das Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt konnte Chefarzt Joachim Volz einen Teilerfolg erzielen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in zweiter Instanz entschieden, dass das vorherige Urteil des Amtsgerichts Hamm in Bezug auf die Nebentätigkeit von Gynäkologen aufgehoben
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