Tübingen (dpa) - Er wollte sich vermutlich das Leben nehmen - doch stattdessen riss er einen unschuldigen Familienvater in den Tod: Ein 35-jähriger Geisterfahrer ist am Donnerstag wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Tübingen die anschließende […] mehr

Kommentare

4k1572802. Februar 2012
@3 Auf Grund einer seelischen Störung ist er nicht voll schuldfähig, sodass er nicht zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt wurde. Das "normale" Maß kann nicht für ihn gelten. Da aber die anschließende Sicherungsverwahrung verhängt wurde und er eben diese seelische Störung hat, wird er wohl, sofern er immernoch "so drauf ist", nicht in die Freiheit entlassen werden. Sondern Sicherungsverwahrung bzw. Psychiatrisches Klinikum.
3k29329502. Februar 2012
Mord = 12 Jahre? ^^ <link> @4 : Danke ür die Erklärung, aber woher hast Du diese Information? In der Meldung steht nämlich nix von vermindert schuldfähig. Ok, man kanns durchaus vermuten, aber es steht eben nicht da.
2Sternensammler02. Februar 2012
Nix Therapie. Zwangsarbeit, Unterhalt der Hinterbliebenen sicherstellen.
1kimbini02. Februar 2012
Es bringt zwar den Toten nicht wieder ins Leben, aber immerhin ist der Täter nun nicht mehr in der Lage, wieder unschuldiges Leben auszulöschen!