
Bankkunden, die während der Niedrigzinsphase mit sogenannten Negativzinsen konfrontiert wurden, dürfen auf Post von ihrer Bank hoffen. Laut einem richtungsweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt müssen Banken ihre Kunden über die jüngsten Änderungen der Geschäftsbedingungen umfassend
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