Köln (dpa) - Kölner Polizisten hätten eine Frau nicht gegen ihren Willen ausziehen und durchsuchen dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln gab einer Frau Recht, die gegen die Polizeimaßnahme geklagt hatte. Nach Angaben des Gerichts war die Frau nach einer lautstarken Fete, über die sich ein Nachbar ...

Kommentare

(32) k48612 · 10. Dezember 2015
@30 die Frau hätte gar nicht verhaftet werden dürfen. Die Polizeibeamten haben bereits in einem Prozeß gegen diese Frau gelogen oder sagen wir,sich falsch an die tatsächlichen Vorgänge, erinnert. Nur Handyamateuraufnahmen konnten das Erinnerungsvermögen nachträglich auffrischen. <link>
(31) naturschonen · 10. Dezember 2015
@30 nicht nur die Untersuchung war rechtswidrig, sondern die gesamte Polizeimaßnahme, bei einer "lautstarken Fete", so laut, dass sie Nachbarn stört, kann die Polizei auch einfach mal die Lärmquelle mitnehmen - vorläufig - und die Party beenden, das reicht völlig aus
(30) erkane · 10. Dezember 2015
schon klar, wenn sie sich dann in Brand setzen sind sie auch schuld. Wisst ihr noch was ihr wollt der eine wird nicht untersucht und setzt sich in Brand dann wird untersucht das ist denn verboten, weil der festhaltende ein Mann war.
(29) k48612 · 10. Dezember 2015
@23 ob du es erlebt hast oder nicht spielt doch gar keine Rolle, ich habe auch noch keinen Banküberfall erlebt,es soll aber dennoch welche geben.. Fakt ist, die Aktion war unrechtmäßig und völlig überzogen, sollte normal jedem mit gesunden Menschenverstand einleuchten.. Übrigens dein hobbykonservatives Geschwafel, ala die Polizei hat immer Recht, nervt und liegt in den meisten Fällen auch daneben. Sieht man hier sehr schön
(28) naturschonen · 10. Dezember 2015
Oh mein Gott, da sind ja mal wieder Kommentare von Möchtegern Suuperpolizisten dabei, die nur eines brauchen: UNIFORM und schon dürfen sie praktisch alles, was sie wollen, wen interessiert da schon, wenn das ein Richter anders sieht oder wenn es eben auch pflichtbewußte Polizisten gibt, man hat selbst mal "normale" Einsätze erlebt und schon sind alle Polizisten im Recht...krass!
(27) Hannah · 10. Dezember 2015
@10: Eigentlich ja (sex. Übergriff, zumindest dein 1. Beispiel). Aber unsere Justiz (und die allgemeine Einstellung der Menschen, Männer wie Frauen), ist da noch lange nicht soweit, Stichwort: "Häusliche Gewalt gegen Männer gibt es nicht". Andererseits: Vater mit Tochter: wo soll er denn hingehen? Das ist ein großes Problem.
(26) Flipper · 10. Dezember 2015
Ich glaube auch nicht, daß diese Art der Untersuchung gerechtfertigt war. Geht überhaupt nicht sowas. Aber (ein bißchen offtopic) @10: Ist es dann nicht auch ein sexueller Übergriff, wenn ich auf dem Männerpissoir am Pullern bin und eine Frau kommt rein? Oder ein Papa mit seiner Tochter, die sich dann alles ganz genau anguckt?
(25) Tunichtgut · 10. Dezember 2015
@23 durchsuchen heist erst einmal abtasten. ausziehen nur wenn ein begründeter verdacht vorliegt, der durch das abtasten lokalisiert wurde. beispiel : Hände an die wand, beine auseinander. beim abtasten wird in der achselhöhle etwas aufgestöbert. verdacht auf schulterhalter(und waffe) ... jetzt ist es erlaubt, das der festgenommene sein hemd auszieht... wenn am/im popo ein gegenstand ertastet wurde, muss die hose runter (gerechtfertigt). kann eine waffe etc. sein. oder ein furz, der quersitzt.
(24) Tunichtgut · 10. Dezember 2015
@22 1. also die ruhestörung wurde von einem nachbarn angezeigt. die pol. war verpflichtet, dem nachzugehen. 2. warum die vorläufige festnahme erfolgte, geht aus der meldung nicht hervor. einige etl. gründe stehen in @12. alles andere kannst du aus comment 21 entnehmen.
(23) Chris1986 · 10. Dezember 2015
@22 Welcher Richter hat ihr in diesem Moment gesagt, dass es nicht rechtmäßig ist auf der Wache von einer Frau auf gefährliche Gegenstände und Drogen am Körper untersucht zu werden? Und die Party die dort aufgelöst wurde, wurde ganz sicher mehrmals angemahnt leiser zu machen. Ich habe es noch nie erlebt, dass die Polizei umgehend eine Party nach der ersten Beschwerde auflöst und Personen mitnimmt.
(22) eledil · 10. Dezember 2015
@19 Bingo ... Himmel wahrscheinlich wären viele Männer gerne Polizisten die *so gründlich* grundlos (Ruhestörung) nachgucken ... die Frau wehrte sich ja erst als sie sich zu UNRECHT ausziehen sollte ...
(21) Tunichtgut · 10. Dezember 2015
. damit es für alle verständlich ist: die anweisung, das festgenommene sich generell ausziehen müssen. ist rechtswidrig. um nichts anderes geht es hier... die betonung liegt auf generell.
(20) Chris1986 · 10. Dezember 2015
@16 Hier wird behauptet 3 männliche Polizisten wollten die Frau im Intimbereich untersuchen und das stimmt schlichtweg einfach nicht. Die nachträgliche Feststellung, dass es nicht rechtmäßig war hat mit dem Vorfall selbst erstmal nicht viel zu tun.
(19) Hannah · 10. Dezember 2015
@16: Das sind Männer *schulterzuck* Ihnen macht es nichts aus, wenn ein Fremder bei ihnen mal was untersucht. Und wenn bei einer Frau was untersucht werden soll ("Wir suchen jetzt mal die Rasierklinge in der Muschi"), dann hey, soll sie sich mal nicht anstellen. Mal so ganz polemisch.
(18) wimola · 10. Dezember 2015
@14) Selbstverständlich hat Scham nicht zwangsweise einen sexuellen Hintergrund. Mir ist allerdings nicht klar, warum ich mich vor einem Mann mehr schämen sollte, als vor einer Frau - oder gar 2 Frauen etc. …
(17) Tunichtgut · 10. Dezember 2015
die 3 polizisten hätten der kollegin helfen können, die festgenommene zu fixieren. danach aber hötten sie die tür von draussen zumachen müssen.
(16) eledil · 10. Dezember 2015
Himmel,lest ihr auchmal? Es war N I C H T ! gerechtfertigt !weder Festnahme noch angeglotze ihrer Muschi! Glaubt ihr nichteinmal dem Richter???
(15) Chris1986 · 10. Dezember 2015
@8 @9 @10 Wenn die Frau sich nicht gewehrt hätte, hätten die 3 Männer nicht anwesend sein müssen. Ihr glaubt doch nicht allen ernstes, dass bei Kooperation durch die Frau plötzlich drei Männer mit Popcorn daneben stehen und zuschauen würden... Hätte die Frau sich nicht mit aller Kraft dagegen gewehrt, wäre sie mit einer Polizistin in einem Raum verschwunden und nach 5min wieder rausgekommen.
(14) Flutschy60 · 10. Dezember 2015
Was bitte hat den das mit der Sexuellen einstellung zu tun @3. Scham hat nicht zwangsweise was mit Sex zu tun. Und wenn nur eine Beamtim vor Ort ist, hätte in diesem fall eine weitere angefordert müssen.
(13) eledil · 10. Dezember 2015
@11 leider ja,leider ist das genauso...zum Glück sind die meisten Polizisten okay....aber einige....
(12) Tunichtgut · 10. Dezember 2015
durchsuchung durch weibliche polizeibeamtin geht, ausziehen nein. @5 verhaftet ?? ohne haftbefehl... festnahme und verhaften sind 2 paar schuhe UND durchsuchung und untersuchung auch. letzteres gibt es beim arzt. vorläufige festnahme geht auch, z.b. wenn die lady randaliert hat oder ihre personalien nicht rausgerückt hat.
(11) naturschonen · 10. Dezember 2015
@9 aber sie glauben das viel zu oft und viel zu selten wehrt sich jemand und wird auch noch gehört.....
(10) Hannah · 10. Dezember 2015
Die Frau hat sich ja nicht gegen die Festnahme gewehrt, sondern gegen die drohende Entkleidung und Intimbereich-Untersuchung durch 3 Männer. Erst da wurde sie rabiat, und das kann ich total nachvollziehen. Ich bezeichne das als sexuellen Übergriff. Auch wenn es Polizisten waren.
(9) eledil · 10. Dezember 2015
Ich hätte mich auch gewehrt wenn mich jemand gegen meinen Willen auszieht !Polizei hin oder her ,die dürfen auch nicht alles !
(8) Hannah · 10. Dezember 2015
@7: Und das zu recht! Die Polizisten haben die Frau aufgefordert: "Ausziehen, damit wir Sie untersuchen können" NATÜRLICH wehrt man sich da. Ich würde das tun, wenn 3 (!) Männer vor mir stehen und das verlangen! Egal, ob Polizist oder nicht! Die Frau wurde wegen Ruhestörung(!) festgenommen. Schon das war ungerechtfertigt. Und dann noch ausziehen und "im Intimbereich untersuchen" lassen?? Geht gar nicht. Ruhestörung, my ass!
(7) Chris1986 · 10. Dezember 2015
@6 Eine Frau alleine wird eine vorläufig festgenommene Frau nicht alleine durchsuchen können. Gemäß Quelle hat sich die Dame auch so heftig gewehrt, dass 3 Polizisten sie festhalten mussten damit die Polizistin die Durchsuchung durchführen konnte.
(6) eledil · 10. Dezember 2015
@4 mir tut die Frau wirklich leid ...und ich traue einer Polizistin wirklich auch alleine zu ,mit einer Frau fertig zu werden...da muß man keinen Männlichen Zuschauer bei haben ,zumal sie dazu kein Recht hatten
(5) Hannah · 10. Dezember 2015
<link> Zitat: [Die Ingewahrsamnahme der Klägerin sei nicht gerechtfertigt gewesen. Auch ihre Entkleidung unter Mitwirkung von männlichen Polizisten sei zu beanstanden.] @2: Die Frau ist also zu unrecht verhaftet worden.
(4) aboehm · 10. Dezember 2015
@1: wie schrecklich... (irgendwie kann ich keine satire in deinem comment entdecken???)
(3) wimola · 10. Dezember 2015
@1) Die Zeiten haben sich doch aber verändert. Was soll die Unterscheidung Mann/Frau? Wenn es um "Schamgrenzen" geht, müsste ich dann nicht eher zuvor den sexuellen Standpunkt des Untersuchenden klären? Das ist doch heute gar nicht mehr einordbar ... @2) Zur Eigensicherung finde ich eine Untersuchung auch nachvollziehbar. Bleibt eigentlich nur noch, dass die Polizei ggf. etwas vorschnell die Frau mitgenommen hat, auch wenn Sie ggf. Anlass dazu gegeben hat.
(2) RasertheBest · 10. Dezember 2015
@1: Hallo? Die Polizei muss sich zunächst selbst schützen und hätte Sie sich angemessen verhalten, wär Sie sicher nicht im Gewahrsam gelandet.
(1) eledil · 10. Dezember 2015
Hallo ?Und dann noch vor einem Mann...das geht garnicht
 
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