Hamm (dpa) - Die Mutter eines Studenten darf sich nicht ständig in der Wohngemeinschaft ihres Sohnes aufhalten, wenn Mitbewohner das nicht möchten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Studenten-WG aus Dortmund entschieden. Der Mitbewohner hatte die Polizei zu Hilfe gerufen, um die […] mehr

Kommentare

32fastHunter24. Februar 2016
@1 : Kurios ist hier weniger die Klage, sondern das Verhalten ALLER Beteiligten.
2setto24. Februar 2016
@1 , stimmt, noch kurioser finde ich allerdings den Zusammenhalt in der WG . Hätte da nicht einer das Füttern übernehmen können??
1Herr_Rossi24. Februar 2016
Echt kurios, was alles vor Gericht landet ...