Wiesbaden - Der hessische Landesverfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Hessen als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Hauptsacheverfahren entschieden. Zugleich erklärte das Gericht, dass das Landesinnenministerium und […] mehr

Kommentare

3Sonnenwendevor 49 Minuten
@1 Also eine gewisse Kontrolle ist da schon notwendig. Ramelow wurde auch vom Verfassungsschutz beobachtet und hat seine Klage dagegen gewonnen. Und der Verfassungsschutz wird auch instrumentalisiert: es darf z.B. nicht sein, dass ein Kulturstaatsminister einfache Routineergebnisse ohne Einstufung (!) des Verfassungsschutzes verwendet und instrumentalisiert, um Preisvergaben zu beeinflussen ohne dass die Betroffenen inhaltlich davon Kenntnis erhalten haben.
2Pontiusvor 1 Stunde
Die Serie an Niederlagen vor Gericht bleibt bestehen - Glückwunsch liebe AfD
1Philonousvor 1 Stunde
Allein dass man sich mit der Frage beschäftigen muss, ob der VS seiner Aufgabe nachkommen darf oder nicht ist doch eine Farce!