Berlin (dts) - Die gefeuerte Berliner Supermarktkassiererin Barbara E., genannt Emmely, kann ihrem weiteren Rechtsstreit mit ihrem Ex-Arbeitgeber vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Angst vor dem Staatsanwalt entgegensehen. Ihre umstrittenen Aussagen zu ihrer Kündigung wegen Unterschlagung von ...

Kommentare

(4) JeeBo · 14. Oktober 2009
Eigentlich sollte der Richter den Arbeitgeber belangen, wegen absolut unnötiger Belastung der Gerichte und überzogener Aktionen!
(3) mikarger · 14. Oktober 2009
Es ist richtig, das es keinen "Mundraub" gibt (wurde AFAIK auch in keinem Gesetzbuch so genannt) aber der zeitliche Zusammenhang zum ableben, den Du nennst, ist Blödsinn. Der zurückezogene StGB $370 (5) lautete: "[...] wer Nahrungs- oder Genußmittel oder andere Gegenstände des hauswirtschaftlichen Verbrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Werte zum alsbaldigen Verbrauch entwendet oder unterschlägt."
(2) vaultboy · 14. Oktober 2009
Es gibt keinen Mundraub!!! - Das wäre nur, wenn du in den nächsten Sekunden sterben würdest, wenn du nichts äßest. Das ist so unwahrscheinlich also ist es DIEBSTAHL! Mundraub gibt es nicht mehr! (Das stellt keine Wertung der Nachricht dar, sondern korrigiert das Falsch-Wissen um Mundraub!)
(1) weo · 14. Oktober 2009
Pfand ist ein durchlaufender Posten. Dem Unternehmen ist kein Schaden entstanden wie bei einem geklauten Brötchen. Sicherlich sollte sowas gemahnt werden. Allerdings finde ich bei den Brötchen schon eine schriftliche Mahnung übertrieben. Selbst im Laden wird es Mundraub genannt.
 
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