@
4
@
6
Es geht hierbei um Beamtenrecht. Die von euch angesprochenen Berufsgruppen sind, mit Ausnahme der Zugbegleiter bei Einstellung vor 1990, üblicherweise nicht verbeamtet. Wie es mit der Berufsgenossenschaft aussieht wäre noch zu klären, evtl. brächte es hier Vorteile wenn eine Infektion als Arbeitsunfall gilt.