Berlin (dpa) - Bundesaußenminister Sigmar Gabriel bewertet den Stopp des Auslieferungsverfahrens gegen den Schriftsteller Dogan Akhanli positiv. «Ich bin sehr erleichtert und freue mich, dass das spanische Kabinett das Auslieferungsverfahren der Türkei für Herrn Akhanli nicht mehr weiterführen ...

Kommentare

(14) Philonous · 15. Oktober 2017
@13: Doch natürlich. Das wäre ja zugunsten des Beklagten (wenn man davon ausgeht, dass Ehe etwas Positives ist.) :) Das Vergehen wurde außerdem vom Standesbeamten begangen, der vermutlich seinen Dienst nicht mehr ausüben dürfte (als Beamter ist er weisungsgebunden)- nicht vom Paar, welches in D unbescholten bliebe. Eine Annullierung müsste formal auch nicht erfolgen, da sie juristisch nicht geschlossen gewesen wäre - Nichterfüllung der formalen Anforderungen.
(13) mceyran · 15. Oktober 2017
@12 Natürlich ist das möglich, wenn die rechtliche Grundlage für ein Verbot nicht mehr gegeben ist. Angenommen ein Standesbeamter vermählt zu Zeiten der Nichtlegalität der Homo-Ehe ein homosexuelles Paar. Ein Gericht (gerne der BGH) annuliert die Ehe daraufhin rechtskräftig. Nun wurde die Homo-Ehe ja eingeführt. Das Paar dürfte dann also nie wieder heiraten?
(12) Philonous · 15. Oktober 2017
Ja, die Gesetze können geändert werden- dies hat dann aber keine aufhebende Wirkung auf die getroffenen Gerichtsurteile. Die Sache ist gerichtlich entschieden. Eine Wiederaufnahme (zuungunsten der Beklagten) ist hier nicht möglich...
(11) mceyran · 14. Oktober 2017
@10 Sie kann (mit entsprechenden Mehrheiten) die Gesetze ändern, die den Beschlüssen zugrunde liegen. Oft muss sie nicht mal das, z.B. bei der Sache mit den Integrationskursen im Ausland, die nur für bestimmte Ausländer gilt: <link> Nach der Niederlage vor Gericht hat man schnell eine Neuregelung gefunden, nach der man zumindest für ein Jahr ein Eheleben verhindern kann: Man muss sich ein Jahr lang redlich bemüht haben Deutsch zu lernen.
(10) Philonous · 14. Oktober 2017
@9 gegen Gerichtsbeschlüsse kann die Bundesregierung nichts machen.
(9) mceyran · 14. Oktober 2017
@8 Aha, und Regierungen dürfen keine Baugenehmigungen in Naturschutzgebieten erteilen oder Naturschutzgebiete teilweise aufheben? Waffenlieferungen an Terroristen? Eher nicht. Was ist aber mit den USA und Europa, die Waffen kostenlos an die PYD (syrischer Arm der PKK) liefern, aber wenn es darum geht, der Türkei Waffen (für Geld!) zu verkaufen, immer herumeiern?
(8) Redigel · 14. Oktober 2017
@7: <link> Es gibt halt einen Mann in der Türkei, der steht über dem Gesetz und der Justiz. Eigentlich sollte dir bekannt sein, dass er sich seinen Palast illegal bauen lassen hat. Schwerverbrecher ist er aber nicht nur, weil er die grüne Lunge Atatürks zerstört hat, sondern weil er als Staatschef Waffenlieferungen an Terroristen zu verantworten hat. Dündar lässt grüßen...
(7) mceyran · 13. Oktober 2017
@5 Jetzt hast Du Dich einfach nur wiederholt, bist aber auf meine Fragen nicht eingegangen. Schade.
(6) mceyran · 13. Oktober 2017
@4 Das ist nicht wesentlich anders als in Deutschland, außer dass es den Yargıtay als obersten Kassationsgerichtshof (dritte und letzte Instanz, vor 2016 war es die zweite und letzte) gibt, der Urteile nach der türkischen Strafprozessordnung <link> auf Antrag aufheben kann. Das ist bei Akhanlı schon 2013 geschehen, und seitdem wird er wieder gesucht. Deutschland lieferte ihn natürlich auch dann nicht aus, weil er ja ausschließlich deutscher Staatsbürger ist.
(5) Redigel · 13. Oktober 2017
@3: Das macht ja Hoffnung bezüglich des illegalen Palastbaus und vieler anderer Prozesse.
(4) Philonous · 13. Oktober 2017
@3: Das ist korrekt. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens zuungunsten des Beklagten ist allerdings nur unter ganz engen Bedingungen möglich. <link> Wie steht's damit in Erdoganistan? ^^
(3) mceyran · 13. Oktober 2017
@2 Verfahren können (auch in Deutschland) wegen Rechtsfehlern nochmal aufgerollt werden. Interpol kann außerdem keine Leute freisprechen, das tun Gerichte. Was für ein Schwerverbrecher eigentlich? Und inwiefern soll der Palast illegal sein?
(2) Redigel · 13. Oktober 2017
@1: Der Mann wurde bereits aus Mangel an Beweisen einmal freigesprochen, nun durch Interpol ebenfalls. Sry, aber die EU hat keine Lust sich an der Verfolgung von Schriftstellern und Journalisten durch die Türkei auf globaler Ebene zu beteiligen. Das ist der Sinn der Sache. Ich begrüße auch, dass Merkel klar gesagt hat, dass sie sich gegen einen Missbrauch Interpols durch die Türkei in solchen Dingen verwehrt. Ein Schwerverbrecher hat einen Palast illegal bauen lassen. Der Mann regiert heute noch
(1) mceyran · 13. Oktober 2017
Und wenn die Türkei dann auch keine Straftäter mehr an Europa ausliefert, können Schwerverbrecher einfach in der Türkei abtauchen und müssen keine Verfolgung befürchten. Ist das Sinn der Sache?
 
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