
Bannewitz (dpa) - Nach dem Ablauf einer gesetzlichen Finderfrist darf eine sächsische Gemeinde einen Goldschatz im Wert von mehreren zehntausend Euro behalten. Niemand habe glaubwürdig nachweisen können, Besitzer der zehn Goldbarren zu sein, die ein Gemeindemitarbeiter im Oktober beim Rasenmähen
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