Paris (dpa) - Der französische Präsident François Hollande hat die wegen Mordes an ihrem Mann verurteilte Jacqueline Sauvage begnadigt. Er habe von seinem Recht Gebrauch gemacht, teilte der Elysée-Palast mit. Die 66-Jährige könne sofort einen Antrag auf frühzeitige Haftentlassung stellen. Sauvage […] mehr

Kommentare

7Stiltskin01. Februar 2016
Einen Menschen in den Rücken schießen ist zumindest für mich, zunächst einmal Mord. Dabei sollte man aber nicht die Umstände die zu solch einer Tat geführt haben, außer Betracht lassen. Es muss sicher schon viel passiert sein, bevor sich diese Frau zu dieser Tat hat hinreißen lassen, weil sie, anders als jemand der von außen betrachtet, keinen anderen Ausweg mehr gewusst hat. Die Gefahr das diese Frau bei vorzeitiger Haftentlassung noch einmal tötet, dürfte nicht gegeben sein.
6k1759501. Februar 2016
Mord bleibt Mord, auch wenn der Kerl es "verdient" haben mag. Besser wäre es gewesen, sie hätte den Kerl zeitig verlassen, aber das ist nicht mehr zu ändern. Eine Gefahr für die Allgemeinheit stellt die Frau nicht dar.
5tastenkoenig31. Januar 2016
Erinnert Euch dran, wenn hierzulande die Diskussion um die Neuformulierung des Mordparagraphen wieder aufkommt …
4Tommys31. Januar 2016
Find ich richtig... denn diese Art von unabdingbarer Notwehr aus Hilflosigkeit führte zu einer Tat ..... Naja, so halb ist es.... auch wieder falsch, denn hatte sie andere Möglichkeiten gewählt sich bemerkbar zu machen und wurde nicht gehört??? Dann, wird es noch klarer, dass sie - allein gelassen - sich erlöst hat .... und die Welt vor einem Menschen-Schänder bewahrt hat
3k3724231. Januar 2016
in den rücken geschossen, ja theoretisch ist das mord, heimtückisch von hinten. aber man muss immer die ganze geschichte sehen.
2Frilodin31. Januar 2016
@1 : Ist nur die Frage, ob man das wirklich einen Mord nennen muss.
1k46263231. Januar 2016
Einen Mord kann man zwar in keinster Weise beschönigen und die Frau hat definitv eine Strafe verdient, aber von ihm war das wirklich sehr anständig und großherzig.