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Du hast die verlinkten Artikel nicht gelesen oder nicht verstanden? Es gab amtliche Erlasse und Auskünfte, in denen klar stand, dass die Verpflichtung mit Anerkennung der Flüchtlinge endet. Das Aufenthaltsgesetz wurde erst nachträglich (2016) geändert und konkretisiert.
<link> Wer die Verpflichtungserklärung unterschreibt, muss sich darauf verlassen können, dass die von den Behörden erhaltenen Informationen stimmen und die Rechtslage nicht nachträglich geändert wird.