Berlin (dts) - Ungeachtet der Coronakrise pochen FDP, Grüne und Linkspartei in einem gemeinsamen Appell auf eine schnelle Reform des Wahlrechts. "In der Krise darf nicht vergessen werden, dass auch der Bundestag in einer Krise steckt: Wir brauchen dringend ein neues Wahlrecht, damit der Bundestag ...

Kommentare

(9) Han.Scha · 07. April 2020
@8: Es war ja spät oder früh: Die Nichtwähler haben die Abstimmung über die Sitze anderen überlassen. Es gibt keinen Grund für leere Sitze im Bundestag.
(8) k293295 · 07. April 2020
@7: Wenn Nichtwähler aktiv nichtgewählt haben, warum bleiben diese Sitze im Bundestag dann nicht leer?
(7) Han.Scha · 07. April 2020
@5: Nichtwähler haben sich aktiv entschieden, nicht zu wählen und die Sitzverteilung anderen zu überlassen. Sie dürfen nicht berücksichtigt werden. Die 5 %-Hürde sehe ich als bewährt an.
(6) k293295 · 07. April 2020
- 2 - leer bleiben. 709 statt 598 Bundestagsabgeordnete sind schlichtweg MIST. Das ist eine eklatante Verzerrung des Wählerwillens. Und da bleibt immer noch die 2013er Situation, die du einfach nicht übergehen kannst.
(5) k293295 · 07. April 2020
@3,4: Nein, der ist nicht irreführend, weil 598 Abgeordnete eines sind, deren Verteilung aber von Nichtwählern ebenso verfälscht werden wie von Überhang und Ausgleichsmandaten. Die Landeslisten ghören radikal gekürzt im Ergebnis. Doppelmandate - also im Wahlkreis UND auf der Landesliste - darf es nicht geben. Die 5-%-Hürde ist ein Relikt der Weimarer Rapublik, wo Demokratie noch neu und damit ein Fremdwort war. Und wenn 1/4 der Wahlberechtigten nicht zur Wahl geht, muss eben 1/4 des - 2 -
(4) Han.Scha · 07. April 2020
noch @1: Direktmandate ziehen nur, bis der Anteil gemäß der Zweitstimmen erreicht wird. Eventuelle "überschüssige" Direktmandate mit den wenigsten Stimmen verfallen in Reihenfolge der erhaltenen Stimmen. Überhangmandate und anderer Mist wird unnötig. Bei der Gelegenheit sollten die Länderparlamente gleich ganz abgeschafft und die sinnlose lähmende Föderalismusstruktur beseitigt werden. Als Beispiel hierfür gelten der Aktionismus im Corona-Zusammenhang und der Kultusquatsch.
(3) Han.Scha · 07. April 2020
@1: Dein Kommentar ist irreführend. Was soll die Zahl der Wahlberechtigten bei der Sitzverteilung im Bundestag? Zu den Wahlberechtigten gehören die Nichtwähler und die Wähler von Splitterparteien (5 % Hürde). Es ist notwendig und somit völlig richtig, dass diese bei der Sitzverteilung im Bundestag ausgeschlossen werden. Unser Wahlrecht muss mit der Wertung der Direktmandate und der Zweitstimmen so geändert werden, dass uns maximal 400 Abgeordnete im Parlament vertreten.
(2) setto · 07. April 2020
"Der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel wert sein müsse, dürfe seine Gültigkeit nicht verlieren, " Auch die des Volkes? Wenn das Volk einer Partei seine Stimme gibt, sollte die als Zweitplazierte nicht verschwinden, nur weil sie der gewinnenden Partei nicht passt
(1) k293295 · 07. April 2020
Der Fairness halber: Die Parteien jenseits von Union & SPD wollen an deren Pfründe ran. Union & SPD wollen diese Pfründe nicht gern hergeben. Was aber Wahlrecht, damit es Recht bleibt, nicht hergeben darf, ist die Situation von 2013, als bei der Bundestangwahl die "GroKo" mal gerade 48,05 % aller Wahlberechtigten für sich gewinnen konnte, aber im Bundestag 80 % der Sitze innnehatte <link>
 
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