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: Nein, der Art. 2 greift nicht nur gegen staatliche Körperstrafen. Wenn du in deinem Link mal den Unterpunnkt II. ansiehst und dann in
<link> ff. guckst, steht da drin, dass das absichtliche Infizieren mit Krankheiten sehr wohl mitgemeint ist. Grundlage für die StGB-§§ ist da der Art. 2 Abs. 2, Satz 1.