Berlin (dts) - Die deutschen Familienunternehmer haben Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Schreiben an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgeworfen, sich zu wenig für die Probleme der Unternehmen zu interessieren. "In weiten Teilen der Unternehmerschaft herrscht der Eindruck, die […] mehr

Kommentare

9AS119. Februar 2021
@8 Nichts anderes habe ich beschrieben. Siehe @6. Ausgangspunkt war aber Deine Behauptung, es gäbe ein Recht auf Gesundheit. Dem ist nicht so.
8k29329519. Februar 2021
@6 : Nein, der Art. 2 greift nicht nur gegen staatliche Körperstrafen. Wenn du in deinem Link mal den Unterpunnkt II. ansiehst und dann in <link> ff. guckst, steht da drin, dass das absichtliche Infizieren mit Krankheiten sehr wohl mitgemeint ist. Grundlage für die StGB-§§ ist da der Art. 2 Abs. 2, Satz 1.
7Anathas19. Februar 2021
" ... damit die Bundeskanzlerin sich wirklich dieses so wichtigen Themas annimmt" Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der Nabel der Welt und sehr viele Staatsführungen stehen ebenfalls vor der Coronavirus-Krise, die ausschließlich nur von der jeweiligen verantwortlichen Regierung versucht wird zu lösen, und nicht an eine nächst höhere Instanz delegiert werden sollte. Denn es geht um Leben und Tod, was uns allen Bewußt sein sollte
6AS119. Februar 2021
@4 Art 2 Abs2 GG ist ein Schutzrecht des Bürgers gegenüber dem Staat und bezieht sich auf körperliche Strafen durch die staatliche Exekutive. Ebenso beinhaltet es die Schutzfunktion des Staates für seine Bürger gegenüber den Angriffen Dritter, weiter ausgeformt im Strafrecht, von Dir zutreffend beschrieben. Natürlich gibt es kein Recht auf Gesundheit - wer sollte das auch garantieren? Näheres dazu zum Beispiel hier: <link>
5Devil-Inside19. Februar 2021
Das Problem ist nur, wenn es in einem Landkreis gut ist, und die Geschäfte öffnen, kommen die Menschen aus umliegenden Landkreisen in Schaaren, und führen mit Ihrer Virus-Verbreitung das ganze ad absurdum.
4k29329519. Februar 2021
@2 ,3 : Natürlich GIBT es ein Recht auf Gesundheit. Findet man in Art. 2 GG, Abs. 2, Satz 1 <link> Weder darfst du jemaneden erschlagen, ihm den Arm brechen, noch ihn mit absichtlich mit einer Krankheit anstecken. An all dem darf der Staat dich hindern.
3AS119. Februar 2021
Gesundheit. Staatliche Maßnahmen richten sich auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, wozu sicher bis zu einem gewissen Grad auch die Gesundheit der Bevölkerung zählt. Aber ebenso die Funktionsfähigkeit des Landes inklusive Bildungswesen und Wirtschaftssystem.
2AS119. Februar 2021
Wie hoch die Gefahr einer Infektion überhaupt ist, wissen wir nicht. Denn der Inzidenzwert basiert auf den offiziell festgestellten Infektionszahlen, über die tatsächlichen Zahlen wissen wir immer noch so gut wie nichts. Experten gehen immer noch von einer Dunkelziffer des 2-9fachen aus, kommt darauf an, wen man fragt, Insofern ist die Anzahl der belegten Intensivbetten der einzig wirklich brauchbare Indikator. Und nochmals an dieser Stelle: es gibt kein staatlich geschütztes Recht auf ...
1driverman19. Februar 2021
Die absolut entscheidende Überlebensfrage die noch deutlich vor der Frage nach der Auslastung der Intensivbetten kommt ist jedoch die, wie hoch die Gefahr einer Infektion überhaupt ist, und das wird nun mal durch die Inzidenzzahl ausgedrückt. Wer nun sagt "es sind ja nur XY % der Intensivbetten belegt, also können wir öffnen" geht meiner Ansicht nach grob Fahrlässig mit der Gesundheit anderer um.