Karlsruhe (dpa) - Für eine Familie aus Brandenburg gibt es im Kampf um ihr Zuhause Grund zur Hoffnung: Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg muss noch einmal neu über den emotionalen Rechtsstreit um ein Einfamilienhaus und Grundstück in Rangsdorf verhandeln und entscheiden. Ein vorangegangenes […] mehr

Kommentare

5slowhand14. März 2025
@4 Die News wurde 15:45 Uhr geändert, zuvor stand das nicht drin und der Artikel war auch kürzer gefasst.
4anddie14. März 2025
@2 Steht doch im letzten Absatz. Das Land will den materiellen Schaden ersetzen.
3setto14. März 2025
in meinen Augen war er noch gar nicht Besitzer, denn er hatte das Erbe nicht angenommen. Da das Amt nicht ausreichend gesucht hatte und die Zwangsversteigerung durchgeführt hatte sollte ihm nur der erzielte Gewinn plus eine Entschädigung zustehen. meine Laienmeinung^^. Mal ehrlich, was will er mit einemGrundstück in BBG wenn er in den USA lebt. Antwort : Genauso viel rausschlagen wie in USA möglich denke ich. Aber hier ist DE, 11 Jahre lebt die Familie im Ungewissen, unmenschlich
2slowhand14. März 2025
>> Die Versteigerung sei nicht rechtens gewesen, entschied daraufhin 2014 das Landgericht Potsdam. Denn das Amtsgericht Luckenwalde habe vorher nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht. << Warum wird das Amtsgericht nicht zur Rechenschaft gezogen? Der Fehler passierte doch nachweislich dort.
1Luc14. März 2025
Heisst Zwangsversteigerung nicht, dass der Eigentümer unbezahlte Schulden hat und deshalb das Grundstück versteigert wird? Warum kann er sich dann später melden und sagen, er hätte nichts davon gewusst?