Berlin (dts) - Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Das berichtet die "Welt" (Dienstagsausgabe). Demnach können Alter oder Identität weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen […] mehr

Kommentare

7Kojak22. Januar 2019
@3 Keine Ahnung wo du das her hast, aber Angaben zur Person müssen wahrheitsgemäss sein...also zumindest bei Deutschen <link>
6Chris198621. Januar 2019
@5 Wenn man dann verpflichtet ist eine Steuererklärung zu machen ist das ja auch irgendwie so, dass man Rede und Antwort stehen muss. Dann kämen wir wieder zur Frage 1 ;)
5k6393221. Januar 2019
@4 : Ja, ich sehe das eher wie einen Angeklagten - man muss direkt Rede und Antwort stehen.
4Chris198621. Januar 2019
@3 Und der Asylbewerber ist einem Angeklagten gleichzusetzen? Er kommt doch und bittet um Schutz/Unterstützung etc. Ich komme ja auch zum Finanzamt und bitte darum bestimmte Ausgaben zu berücksichtigen.
3k6393221. Januar 2019
@1 , @2 : Man kann das glaube ich eher mit einem Angeklagten vergleichen, der für Falschaussagen per se auch nicht strafbar gemacht werden kann.
2Ariel21. Januar 2019
@1 *lach* Nein das darfst Du nicht,da Du sicherlich gebürtiger Deutscher bist und kein Asylbewerber.(Asylbewerber machen sowieso keine Steuererklärung...soweit ich das beurteilen kann)
1Chris198621. Januar 2019
Darf ich dann auch falsche Angaben bei der Steuererklärung machen ohne Konsequenzen zu fürchten?