Berlin (dpa) - Die Grünen wollen sich in der Frage zusätzlicher Finanzmittel für Verteidigung und Infrastruktur von den Fraktionen der möglichen neuen Koalition nicht unter Druck setzen lassen. «Ob wir am Ende diesen Grundgesetzänderungen zustimmen werden, ist offen», betonte die ...

Kommentare

(32) Pontius · 13. März um 05:15
@30 Deswegen geht es ja darum, das politisch so festzulegen, dass man aus der Wartung etc. nicht so einfach heraus kommt. Allerdings sollten wir auch mal die Kirche im Dorf lassen: Diese Kosten sind deutlich geringer als die Investitionskosten und im Bundeshaushalt zu stemmen.
(31) Net-player · 13. März um 05:08
(2) auch in dem Bereich nicht grundlegend reformiert wird, das dazu ein gewisser Zwang besteht dafür zu sorgen. Und deshalb sag ich das ist jetzt für 10 Jahre und dann wird es wieder notwendig sein. Und da habe ich die Preisexplossionen die es durch so ein Budget in dem Bereich sein wird noch nicht mal berücksichtigt. Also ist das nicht die Lösung, außer um Geld zu verbrennen, was die Steuerzahler mühsam erwirtschaftet haben bzw. noch erwirtschaften werden müssen.
(30) Net-player · 13. März um 05:04
@27 zum Thema Brücken ja die worden in etwa gleichzeitig gebaut, wann die dann wieder erneuert werden müssen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Und ja bei Schienen ist es richtig, wenn die einmal erneuert wurden halten die theoretisch erstmal wieder. Nur das Problem dabei ist was du richtig sagtest, die Instandhaltung und Wartung der Infrastruktur hat in der Vergangenheit nicht stattgefunden, aber wenn man realistisch ran geht, das werden die auch in Zukunft nicht hinbekommen, wenn das System
(29) Net-player · 13. März um 04:58
@25 Ja das stimmt das ist die Meinung eines Verfassungsrechtler und klar kann man die haben. Worum es mir ging, zu zeigen das eben nicht alle der Meinung sind das es so zwangsläufig Verfassungskonform sein muss. Von den Bedenken grundsätzlicher Art mal ganz abgesehen. Und zur Dringlichkeit hat er schon recht, es gab keinen wirklichen Grund der dies so eilig notwendig macht, der nicht schon eher bekannt war, außer das jetzt ein Wahlergebnis vorliegt, was nicht gefällt oder nicht ausreicht.
(28) Pontius · 07. März um 17:00
zusammengelaufen ist. Man hätte auch an der Steuerschraube direkt drehen können - bzw. hat es in der Vergangenheit ja: Die Steuern für die Unternehmen und Großverdiener wurden gesenkt und haben dann eben im Haushalt gefehlt.
(27) Pontius · 07. März um 16:59
@24 Nein es ist genau anders herum: Weil nach dem Krieg viele Brücken gleichzeitig gebaut wurden, gehen diese auch nahezu gleichzeitig kaputt und müssen dementsprechend zu ähnlichen Zeiten ausgetauscht werden. Daher ist der Hinweis des "kommt neues" zumindest bei dem Thema unangebracht. Wenn die Schienen einmal einigermaßen saniert sind, dann sind die notwendigen Investitionen ebenfalls erstmal wieder deutlich geringer als aktuell, indem der Investitionsstau eben in solch einer großen Summe
(26) Sonnenwende · 07. März um 16:45
(2) – und auch viele andere – die Dringlichkeit durchaus. Verfassungsrechtlich relevante Belege nennt Herr Boehme-Neßler nicht. @23 das habe ich und auch viele andere übrigens, wie ich mittlerweile aus der Presse weiß, falsch interpretiert. Nachdem ich mir die Pressekonferenz noch mal angeschaut habe handelt es sich auch um eine Reform der Schuldenbremse bzgl. Bundeswehr und Verteidigung bei Kosten über 1 % des BIP, und zwar sowohl zeitlich als auch die monetäre Obergrenze betreffend unbegrenzt.
(25) Sonnenwende · 07. März um 16:45
@22 das ist eine Meinungsäußerung dieses Verfassungsrechtlers. Er argumentiert damit, dass der aktuelle Bundestag aufgelöst wurde und deswegen nicht mehr vollkommen beschlussfähig ist, nur in dringlichen Dingen. Und dann sagt er, die Ursachen für die jetzt angedachten Lösungen seien nicht dringlich. Der Meinung kann man sein, und bei dem Sondervermögen für Infrastruktur habe ich da ja auch ein Störgefühl, was die Reform der Schuldenbremse bzgl. Bundeswehr und Verteidigung anbetrifft sehe ich (2)
(24) Net-player · 07. März um 16:13
(2) Rückzahlung. Und das betrifft beide Bereiche und gerade bei Infrastruktur ist es dann so das dann nach 10 Jahren ja auch schon wieder neues im Infrastrukturbereich gemacht werden muss, soll dann wieder ein Sondervermögen her, weil um die Rückzahlung kümmert man sich einfach nicht. Weil wäre es durch dacht und man würde erst notwendige Reformen angehen dann würde man das vernünftig planen können, aber darum geht es halt nicht
(23) Net-player · 07. März um 16:09
@14 ja das ist so beschrieben worden. Wobei das mit den auf 10 Jahre und mit kann genommen werden so zwei Probleme gibt. 1. Kann in den 10 Jahren genommen werden, bei dem Wert der ab dem es nicht mehr rein zählt unter den aktuellen normalen Budget liegt, wird es zwangsläufig genutzt werden und wesentlich mehr als bisher da nicht konkret festgelegt für was/Rahmen. 2. Und es ist nicht geklärt wie die Rückzahlung erfolgen soll, es ist nur auf 10 Jahre erstmal festgelegt, keine Lösung für die
(22) Net-player · 07. März um 16:02
Hier der link: <link>
(21) Net-player · 07. März um 16:02
@19 ja, wenn werde es sonst gern nochmal ausführlicher beschreiben, aber denke im wesentlichen wissen wir beide was gemeint ist. Betreffend politisch heikel, verfassungsrechtlich nicht, da will ich widersprechen, weil das mit dem verfassungsrechtlich eben nicht ganz so eindeutig ist und das auch nicht alle Experten so sehen. Dazu folgt gleich noch ein link, was auch recht aktuell ist, das es nicht heißt ist geistere da in der Vergangenheit rum.
(20) Sonnenwende · 05. März um 18:06
@9 ich muss meinen Kommentar von vorhin revidieren, so wie ich es beschrieben habe haben sie es gestern in der Pressekonferenz erklärt, aber heute scheint sich doch noch was geändert zu haben an dem Ganzen. Ich bin jetzt etwas irritiert.
(19) Sonnenwende · 05. März um 18:02
@15 DU hast in @7 von der Regierung gesprochen, nicht ich, ich sprach durchgehend vom Parlament und hab dich in @12 lediglich korrigiert. Und in @13 sprichst du wieder fälschlicherweise von der Regierung, nein es handelt sich um den Bundestag, unserem Parlament, die Legislative und nicht um die Regierung, die zur Exekutiven gehört. A bissi genauer solltest du schon lesen. @18 ich sagte ja bereits politisch ist es heikel, verfassungsrechtlich nicht.
(18) Net-player · 05. März um 18:02
Und zum Wählerwillen noch, das stimmt es gibt keinen klaren Wählerwillen, jedoch ist an Wahlen sehr wohl ablesbar in welche Richtung es gehen soll. Und wenn dann so direkt nach der Wahl sogar "Wahlversprechen" gebrochen werden, wäre es sogar berechtigt von Wählertäuschung bis hin zu Wahlbetrug zu sprechen, dafür gibt nur leider keinen so einfachen rechtlichen Möglichkeiten wegen der Beweislast usw.
(17) Net-player · 05. März um 17:58
(3) vergleichen und auch, welche Punkte dann wie angesprochen und auch anders hinterfragt werden.
(16) Net-player · 05. März um 17:57
(2) Konstellation nichts zu tun. Und ich geistere da nicht durch das Netz, nur gibt es halt nicht die "Experten" die alle das gleiche sagen, aber ja es gibt Experten die mehr gebracht werden oder zu mehr gehör kommen oder leider auch nicht tiefgründig hinterfragt werden. Weil auch das ist eine Gefahr für die Demokratie so zu tun, als gäbe es nur die eine Wahrheit, weil die am lautesten oder öffentlichwirksam kommt, weil die gewollt ist. Kannst dazu gern Experten vor der Wahl und nach der Wahl
(15) Net-player · 05. März um 17:53
@12 da muss ich dir widersprechen, im Grundgesetz geht es bei der Beschlussfähigkeit immer um den Bundestag, nicht um die Regierung als solches. Denn theoretisch könnte auch eine Minderheitsregierung 4 Jahre sein und dennoch wäre der Bundestag grundsätzlich immer beschlussfähig, so ist es auch vorgesehen im Grundgesetz, hat also mit der Regierungs-
(14) Sonnenwende · 05. März um 17:52
@9 In der Pressekonferenz haben alle Esken, Klingbeil, Merz und Söder vom Sondervermögen für "Bundeswehr und Verteidigung" gesprochen, das habe ich übernommen, weil kürzer. Selbstverständlich kenne ich die explizite Erklärung, die du allerdings nicht korrekt wiedergegeben hast. Das Sondervermögen "Bundeswehr und Verteidigung" ist auf zehn Jahre angelegt und beträgt maximal 500 Milliarden €. Es soll dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Kosten für Verteidigung im Jahr >1% des BIP sind
(13) Net-player · 05. März um 17:48
@6 der Punkt stimmt, wobei es sich dort nur auf die Beschlussfähigkeit bezieht, was Grundsätzlich richtig ist, damit die Regierung immer handlungsfähig. Werde dir noch den anderen Paragrafen raus suchen wo es um Entscheidungen dke starken Einfluss für die künftigen Regierungen hat, betrifft
(12) Sonnenwende · 05. März um 17:46
@8 nicht die Regierung – der Bundestag, unser Parlament. Die noch amtierende Regierung ist schon seit dem 6. November nur noch eingeschränkt beschlussfähig, da eine Minderheitsregierung. Und die Erklärung die du referierst geistert durchs Netz, aber nicht durch die Interviews mit den Experten. Und noch etwas: einen einheitlichen "Wählerwillen" gibt es nicht. Wenn überhaupt, dann gibt es einen Mehrheitswillen des Souverän.
(11) Net-player · 05. März um 17:44
(3) Wenn man immer die gleichen Maßstäbe ansetzt hier genau so Demokratiefeindlich wie es bei anderen Dingen vorgeworfen wird. Daher stört mich insgesamt mehr, das wir damit an sich unsere Demokratie an absurdum führen, weil wir sie nur dann schützen und bewahren wollen, wenn es passt und da kommt halt dann die Doppelmoral wieder vor. Das ist auch ein Grund warum man Deutschland auch nicht gerade als Paradebeospiel für Demokratie nehmen kann.
(10) thrasea · 05. März um 17:44
@7 Obacht, du vermischst hier zwei Dinge. Es geht nicht um eine geschäftsführende Bundesregierung. Es geht um einen voll beschlussfähigen legitimierten Bundestag. Du schreibst, dass für diesen "tiefgreifende Entscheidungen die starke Auswirkungen auf die Folgeregierung haben", nicht vorgesehen seien. Das stimmt nicht! Es gibt hier keinerlei Einschränkungen, das Grundgesetz ist in diesem Punkt wirklich eindeutig.
(9) thrasea · 05. März um 17:41
@5 Ich kann mich deinem Empfinden nicht so recht anschließen. Du sprichst vom "Sondervermögen für Verteidigung" – aber das gibt es nicht. Es soll beschlossen werden, dass Verteidigungsausgaben von >1% des BIP von der Schuldenbremse ausgenommen sind. Das gilt zeitlich unbegrenzt, bzw. bis es wieder mit 2/3-Mehrheit geändert wird. Das ist ein Persilschein und hat doch viel größere Auswirkungen als das begrenzte Sondervermögen Infrastruktur. Ja, man hätte auch eine Notlage erklären können für 1Jahr
(8) Net-player · 05. März um 17:41
(2) notwendig wären. Da in unserer Verfassung das bei den Fristen, wann neuer Bundestag zusammen treten muss das berücksichtigt wurde. Die Beschlussfähigkeit wurde nur rein genommen für wirkliche Notfälle um Handlungsfähigkeit zu behalten, aber nicht um den Wählerwillen zu umgehen, damit man Gespräche mit bestimmten demokratisch gewählten Parteien ausschließen kann. Mir geht es da weniger um die Punkte an sich, das es teils wichtig ist, stimme ich ja zu, aber die Art und Weise und Begründung ist
(7) Net-player · 05. März um 17:37
@4 auf den Punkt gehend das die Regierung immer beschlussfähig sein muss stimme ich zu und da sehe ich auch kein Problem. Der andere verfassungsrechtliche Grund ist, der vor Wahl auch öfter genannt wurde und jetzt merkwürdigerweise immer ignoriert oder außen vor gelassen wird ist, das beschlussfähig ja, aber tiefgreifende Entscheidungen die starke Auswirkungen auf die Folgeregierung haben, halt nicht vorgesehen sind und auf Grund des ohnehin an sich kurzen "Übergangszeit" an sich auch nicht
(6) thrasea · 05. März um 17:36
@3 In dem Punkt ist unser Grundgesetz sehr eindeutig. Artikel 39, Absatz 1: "Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. [...]". Da steht eben nicht, dass die Wahlperiode (und damit die Legitimation des alten Bundestags) am Abend der Wahl endet, sondern erst, wenn der neue Bundestag zusammentritt. Ich halte die jetzige Entscheidung zwar nicht für glücklich,aber demokratiefeindlich?!
(5) Sonnenwende · 05. März um 17:11
(2) Wobei ich deutlich sagen möchte, dass mein Störgefühl sich in erster Linie auf das Sondervermögen für Infrastruktur bezieht. Was das Sondervermögen für Verteidigung anbetrifft befinden wir uns tatsächlich aus meiner Sicht in einer Notlage, bei der man nicht mehr bis zur Konstituierung des neuen Bundestages warten kann, das hat schlicht und ergreifend keine Zeit. Die EU, die Ukraine und der scheidende Bundeskanzler brauchen verlässliche Zusagen.
(4) Sonnenwende · 05. März um 17:09
@3 es haben bisher alle Verfassungsrechtler recht einheitlich gesagt, dass das Ganze verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Unsere Verfassung ermöglicht ausdrücklich, dass der Bundestag bis zu seiner Neukonstituierung beschlussfähig ist. Zum Teil beruht das auch auf Deutschlands Geschichte, es sollte halt keinen einzigen Tag ohne beschlussfähiges Parlament geben. Ob es politisch korrekt ist, ist aber eine andere Sache, ich hab dabei auch ein erhebliches Störgefühl. (2)
(3) Net-player · 05. März um 16:57
@2 weil es dann vor dem neu gewählten Bundestag mit alten Mehrheiten beschlossen wird, damit ignoriert man oder will den Wählerwillen umgehen. Zur Demokratie gehören Wahlen, wenn man diese dann aber leichtfertig versucht zu umgehen ist das mehr als Demokratiefeindlich. Außerdem wäre auch hier dann zu prüfen ob es gegen die Verfassung verstößt. Komischerweise interessiert das diesmal bisher keinen, obwohl das sonst immer so wichtig ist und immer vorher geklärt sein soll.
(2) thrasea · 05. März um 16:51
"wo dann der Aufschrei zum Schutz der Demokratie bleibt" – wo siehst du die Demokratie gefährdet, wozu braucht es einen Aufschrei? Am ehesten muss man wohl die Union kritisieren, mehr Ehrlichkeit bei den Ideen zur Finanzierung der aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen wäre schon wichtig gewesen. Aber gefährdet das gleich die Demokratie?
(1) Net-player · 05. März um 16:46
Legen sich nicht fest, aber werden dann doch am Ende zustimmen. Frag mich nur, wenn das nächste Woche wirklich zur Abstimmung kommt, wo dann der Aufschrei zum Schutz der Demokratie bleibt oder ob es dann egal ist.
 
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