Kommentare
26k293295
24. August 2012
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: Die Mitglieder des Ehtikrates:
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Weil es kein anderes Land hat, brauchen wir damit auch garnicht anfangen. Gefällt mir die Logik ... not. Muss sich erst n Jugendlicher/Erwachsene amok laufen / sich um bringen und als Notiz hinterlassen "kam mit der beschneidung nicht klar", bevor man einsieht, dass das nicht immer gut ausgehn kann? Ab wann gilt ein Glauben als Religion und darf ausgeübt werden? Würd gern eine gründen bei dem den die Fussnägel geschmälert werden, weil Einwuchsgefahr! wer macht mit?
Mann sollte sich mal die frage stellen,wer sitzt in dem Deutschen Ethikrat?haben die keine nahmen oder verstecken sie sich nur hinter irgendwelchen glauben,um dann kindes missbrauch oficial betreiben zu können,hier im land gibt es ein grundgesetz das von keinem angetastet werden sollte.Und wir wissen doch alle in berlin treibt sich doch das meiste sexsuell perverse volk rum.als deutscher muss man sich für eine derartige hauptstadt schämen.
Interessant ist ja die Aussage "lediglich bei unter 0,2% gibt es Komplikationen. Wird wohl knapp drunter liegen, wenn er nicht sagt nur ca.0,1%. Also findet bei knapp jeder 500sten Beschneidung eine Komplikation statt. Und unser Gesetzgeber will sowas ernsthaft wieder zulassen...
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: Und deswegen dürfte das - um auf meinen Kommentar 10 zurück zu kommen - Recht auf körperliche Unversehrtheit höher wiegen als die Religionsfreiheit. Erst ab einem bestimmten Alter ist man Entscheidungsfähig und kein Gott wird diese Person nach dem irdischen Leben bestrafen, wenn es erst dann die Entscheidung trifft (vorher war es ja unmöglich). Gott wird kein Individuum strafen, weil es bis zur eigenen Entscheidungsfindung warten muss. Die Entscheidung zu Gott findet da nicht statt.
21ExBW
23. August 2012
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: Richtig, es ist eine OP. Und jede OP ist mit Risiken verbunden, selbst so eine vermeintlich harmlose wie eine Beschneidung (Google mal nach dem Fall des kleinen Franjo). Ich finde es falsch, diesen Eingriff als "Entfernen eines Stücks Haut" zu verniedlichen.
20k293295
23. August 2012
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: <<Bis jetzt gibt es ja noch keine Anhänger alter Religionen die Menschenopfer fordert>> Was würdest Du sagen, wenn ich Dir zeige, wer das wann und wo macht? Ist mein voller Ernst. Nicht irgendwo sondern hier in Deutschland. Wohlgemerkt: Die fordern nicht, die TUN. @
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: Ist nicht schlimm? Halt hin! Ich stumpf nur eben das Messer ab.
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Nein, nach meiner Ansicht nach ist es unter den Bedingung der Experten schlichweg eine OP. Und ich halte es für übertrieben, dass entfernen dieses Stückchen Hauts als Verstümmelung zu bezeichnen.
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: Nicht? Es geschieht ohne Einverständnis des Opfers, es ist eine von Außen einwirkende Gewalt auf das Opfer, es ist später nicht mehr wiederherzustellen, wenn es von dem Opfer nicht gewollt war. Es ist weiterhin völlig unnötig, solange kein medizinischer Grund dahinter steht. Und unter vollem Bewusstsein sowieso nicht! So darf ein 6 jähriges Kind nicht einmal ein Bonbon kaufen gehen wenn die Eltern es nicht wollen aber Körperverletzung ist erlaubt...
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Das Kind wird ja auch nicht verstümmelt.
"...Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts der betroffenen Jungen..." Habe da eine Idee, man kombiniere die unantastbare körperliche Unversehrtheit mit der vollen Geschäftsfähigkeit hier in D und schon geht das nur ab 18 Jahren. Keine Religion darf sich über die körperliche Unversehrtheit von Kindern stellen können! Mein Sohn ist gerade 18 Monate alt und ich kann mir bei bestem Gewissen nicht vorstellen, mein Kind absichtlich und vorsätzlich zu verstümmeln, das ist krank!!
Abseits rechtlicher Wertung, für mich ist die Beschneidung schlicht und ergreifend Körperverletzung. Und jeder der gegen Beschneidung aus religiösen, nicht medizinischen Gründen ist, ist deswegen längst kein Feind der Juden und Muslime. Einem Kind ohne wirklichen Grund, dazu ohne Betäubung, Schmerzen zuzufügen, ist barbarisch. Wenn volljährige Männer sich als Zeichen besonderer Verbundenheit mit ihrer Religion beschneiden lassen wollen- bitte, dann sollen sie es gerne ohne Betäubung machen.
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jedenfalls nicht mit 8 Tagen, sondern dann, wenn man von demjenigen eine entsprechende Entscheidung erwarten kann. Notfalls eben mit Beginn der Volljährigkeit. Orthodox hin oder her: 8 Tage kann der kleine Fratz auch so "überleben"... warum also muss es dann ausgerechnet "passieren" und hat keine Zeit?
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Und, in welchem Land würdest du als Kind aufwachsen wollen? Oder anders gefragt: In welchen Ländern ist denn die Beschneidung verboten? Übrigens, falls du in Deutschland geboren wurdest - auch in deiner Kindheit fanden Beschneidungen statt. Das wurde nämlich über 60 Jahre in diesem Staat geduldet. @
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Und in welchem Alter soll das sein - bei einem jüdisch-orthodox erzogenen Jungen?
Was ich ja viel putziger finde ist, das ein "entwicklungsabhängiges Vetorecht der betroffenen Jungen" installiert werden soll. Wer hat bei 8 Tage alten Jungs schon mal bemerkt, dass die auf ne konkrete Frage a la "na mein kleiner, willst du das?" ganz offen und unabstreitbar mit "nein" geantwortet haben. Von mir aus sollen die ihre Beschnippelung bekommen aber dann wäre ich dafür, dass das entwicklungsabhängige Vetorecht auch heisst, dass gewartet wird, bis der auch zu ner Entscheidung fähig ist
11k319667
23. August 2012
Und wieder geht etwas den Bach runter im Namen der Religionsfreiheit. Ich bin nur froh schon erwachsen zu sein ich möchte unter keinen Umständen in diesen Land als Kind geboren werden. Bis jetzt gibt es ja noch keine Anhänger alter Religionen die Menschenopfer fordert aber wenn würde ich den den Ethikrat und seine Befürworter Opfern. Vielleicht sollte man die Maya Götter anbeten dann gebe es vielleicht einen Weg für Menschenopfer ich hätte da so ein paar Ideen wem ich gerne noch Opfern würde,
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: Das BVerfG muss dennoch feststellen, was höher wiegt. Beide Parteien finden im GG ihr Anrecht. Körperliche Unversehrtheit/Selbstbestimmun g vs. Religionsfreiheit. Ich behaupte mal 1. würde vor dem BVerfG als schützenswerter in dem Fall geachtet, dass ist aber meine ganz persönliche Meinung. Begründung: Wir leben in einem säkularen Staat.
9k293295
23. August 2012
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: Klar gibt's ein nationales Gesetz, an das man sich im konkreten Fall halten muß: § 223 ff StGB.
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Erzähl doch nicht wieder solch ein Quatsch. Ein einziges Gericht hat es bisher so interpretiert. Ob das BVerfG dem folgt, ist doch noch ungewiss. @
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Im konkreten fall gibt es kein nationales Gesetz, an das man sich halten muss.
7k293295
23. August 2012
JEDES Gesetz, das diesen Dreck legalisieren will, wird das BVerfG kassieren. Das GG verbietet, die Grundrechte im Wesensgehalt anzutasten. Immer wieder witzig, wenn Befürworter dieser Straftat zur "Versachlichung" aufrufen, aber kein einizges Sachargument haben.
Man kann den Menschen ja nun nicht verbieten zu glauben, dass sie ihr Gott nur ohne Vorhaut liebt hat. Da ist es doch allemal besser, wenn man dann dafür sorgt, dass sie ihre Kinder wenigstens unter ordentlichen medizinischen Bedingungen verstümmeln lassen. Machen würden sie es ohnehin, aber so ist das gesundheitliche Risiko wenigstens geringer. Ist nicht optimal, aber man kann sich leider nicht über Nacht vom Terror der Religion befreien.
Auch wenn es wieder heißt ich würde verallgemeinern. Wenn ich als Nicht Muslim in ein muslimisches Land einwander, müsse ich mich auch an deren nationalen Gesetze, welche mit deren "göttlichen" Gesetzen zum großem Teil übereinstimmen, halten, unabhängig davon wie "MEINE" "göttlichen" Gesetze sind. In Ländern in denen die Scharia gilt, werden auch Einwanderer nach der Scharia bestraft, auch wenn diese keine Muslime sind. Aber hier in D. ist das anders.
4k150224
23. August 2012
Bah. Das ist doch absoluter Mist. Ein Kind kann es sich nich aussuchen, ob es das will oder nicht. Da ist mir der religiöse Aspekt vollkommen egal ... Es ist ein Eingriff, der sich später nicht mehr revidieren lässt!
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Schau dir die Menschheit doch an. Der hat da so viel Mist gebaut, dass ist ein kleines Stückchen Haut aber sowas von nebensächlich.
2k222954
23. August 2012
Dann hat Gott bei der Erschaffung des Menschen also Mist gebaut, wenn jetzt die Moslems kommen und sich selbst verstümmeln. Sehr Interessant - Äußerst Interessant ...
Vorschlag klingt vernünftig.