
Frankfurt/Main - Hinsichtlich der Entscheidung der Bundesregierung, ob sie einen Antrag auf Prüfung eines Verbots der AfD beim Bundesverfassungsgericht stellt, sieht Gabriele Britz, ehemalige Richterin des Gerichts, klare Grenzen für den Ermessensspielraum. "Wenn wirklich sicher ist, dass die
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