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2 kommt darauf an wer wen verlassen hat und unter wechen umständen. nach acht jahren trennung, so wie hier steht, ist es allerdings "geringfügig" vermessen vom anderen partner noch etwas haben zu wollen, allerdings wenn die trennung einvernehmlich war, wäre es eine sache des anstandes etwas abzugeben. wenn nicht...naja, ohne nähere umstände zu wissen, kann dann das gericht entscheiden.