Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft seit heute, ob ein Mann eine halbe Lottomillion mit seiner Ex-Frau teilen muss. Die Frau beansprucht 242 500 Euro im Zuge der Scheidung. Den Sechser im Lotto hatte der Mann allerdings erst bekommen, nachdem er und seine damalige Frau ...

Kommentare

(16) blinderhuhn · 16. Oktober 2013
Er muß ja nicht gerne zahlen, aber zahlen muß er. <link>
(15) Bermuda1921 · 16. Oktober 2013
Urteil ist gefallen er muss zahlen wenn ich das richtig gehört habe. er hatte ja 8 Jahre Zeit sich scheiden zu lassen.
(14) blinderhuhn · 16. Oktober 2013
Im Radio gab es gerade ein kurze Meldung dazu: In erster Instanz wurde auf Zahlung entschieden ("Zugewinnausgleich"), in zweiter Instanz wurde das Urteil kassiert ("nach so langer Zeit nicht mehr"). Jetzt ist halt der BGH dran.
(13) blinderhuhn · 16. Oktober 2013
Stimmt. Da sich aber der BGH damit beschäftigt besteht Grund zu der Annahme, daß das hier nicht der Fall ist. Wie @5 schon schrieb: Die entscheidenden Punkte fehlen.
(12) locke72 · 16. Oktober 2013
@8 wenn die scheidung im beiderseitigen einvernehmen ist , dann muß er nur die lohzettel zwecks versorgungsausgleich und gerichtskosten vorlegen, nicht seine vermögenswerte .
(11) k85186 · 16. Oktober 2013
@10 Ups, da habe ich wohl nicht richtig gelesen, steht sogar im Text, daß er die Scheidung eingereicht hat.
(10) TILK · 16. Oktober 2013
@9: Da sie mit dem Zustelldatum der Scheidung argumentiert, war es anders herum.
(9) k85186 · 16. Oktober 2013
Ich lese das so: sie lebten 8 Jahre getrennt, dann hat er im Lotto gewonnen. Sicherlich wollte sie dann etwas abhaben und er hat sich geweigert. Daraufhin hat SIE die Scheidung eingereicht, um auf diesem Wege "ihren Teil" zu bekommen...
(8) blinderhuhn · 16. Oktober 2013
@7: Im Zuge des Scheidungsverfahrens werden die Vermögens- und/oder Einkommensverhältnisse ohnehin geprüft, Geheimniskrämerei hilft da nicht wirklich.
(7) locke72 · 16. Oktober 2013
wer so dumm ist und die sache nicht geheim halten tut, bevor er die scheidung durch hat, der hat es nicht anders verdient als zu zahlen
(6) marines · 16. Oktober 2013
Bin der Meinung gelesen zu haben, wenn man 3 Jahre getrennt lebt muss nicht mal mehr der Partner einer Scheidung zustimmen, dann macht das ein Gericht so.
(5) TILK · 16. Oktober 2013
@2: Und der Mann? Die Nachricht suggeriert, er habe die Scheidung exakt mit dem Lottogewinn eingereicht. Besonders aufrichtiges Verhalten ist das nun auch nicht... Ich denke es kommt auf auf die ganzen Sachen an die hier mal wieder nicht stehen... zB gibt es auch erwachsene Kinder. @1: Es ist aber auch ein ziemlicher Härtefall...^^
(4) quak · 16. Oktober 2013
naja, wenn man 8 Jahre getrennt lebt, dann kann man da schon nicht mehr von einem Ehepaar reden .
(3) k246190 · 16. Oktober 2013
@1+2 kommt darauf an wer wen verlassen hat und unter wechen umständen. nach acht jahren trennung, so wie hier steht, ist es allerdings "geringfügig" vermessen vom anderen partner noch etwas haben zu wollen, allerdings wenn die trennung einvernehmlich war, wäre es eine sache des anstandes etwas abzugeben. wenn nicht...naja, ohne nähere umstände zu wissen, kann dann das gericht entscheiden.
(2) k104183 · 16. Oktober 2013
wie geldgierig doch manche menschen sind... ich finds zum kotzen, wenn einer nen gewinn macht, kann man hoffen das er es teilt aber jemanden auf gerichtlichem weg dazu zu zwingen... dabei haben die leute schon so lange nicht mehr miteinander gelebt sondern jeder für sich auf dem papier waren sie wohl noch verheiratet aber... armseelig sag ich dazu und die frau sollte sich in grund und boden schämen.
(1) galli · 16. Oktober 2013
Waren noch verheiratet.Das zählt meiner Meinung
 
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