
Volkswagen hat im anhaltenden Diesel-Abgasskandal eine wegweisende Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Das Gericht entschied, dass der Autobauer nicht geltend machen kann, aufgrund eines sogenannten Verbotsirrtums im Umgang mit Abschalteinrichtungen für Abgasreinigung
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