
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die EU über ihre Kompetenzen hinausging, als sie einheitliche Standards für Mindestlöhne festlegte. In Luxemburg erklärten die Richter zwei Bestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie für ungültig. Diese betreffen die Kriterien zur Festlegung
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