@5
: Das war bis vor kurzem auch nach maltesischem Recht ncht möglich. Mehrheiten organisiert man sich, wenn man sie braucht. Und ich schrieb ja auch: "wenn".
@4
: Das ist nach deutschem Recht nicht möglich. Für eine Gesetzesänderung würde sich auch keine Mehrheit finden, falls jemand so etwas ernsthaft planen würde.
@3
möcht ich mal hören, wenn Deutschland die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft von einer Investition in Millionenhöhe abhängig macht. Und wenn @BS-2207 nicht aufhört, mir Illegalitäten zu unterstellen, gibbet bald mal Post vom Staatsanwalt.