Straßburg/Berlin (dpa) - Deutschland hat mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dafür muss die Bundesregierung einem mehrfach vorbestraften 52-Jährigen 50 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Berlin erwäge nun zu ...

Kommentare

(13) Sohn_Thors · 17. Dezember 2009
Natürlich dürfen sich Strafen nicht durch Änderung von Gesetzen mit verändern. - Aber warum wird ein Raubmörder überhaupt "nur" zu 5 Jahren verurteilt. Ich meine das Opfer ist auch für immer tot. Also sollte so einer auch Lebenslänglich erhalten und dann wird entschieden ob nach 20 Jahren eine Läuterung eingetreten ist oder nicht. Dann gibt es auch keine Diskussionen um "anschließende Sicherheitsverwahrungen" und deren Dauer.
(12) k368730 · 17. Dezember 2009
@ 9: Es ist in dem Fall aber nicht korrekt, weil die Gesetzeslage 1986 eine andere war als heute. Er wurde zu 5 Jahren Haft und 10 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt; diese Zeit ist seit 2001 um und damit wird er zu Unrecht festgehalten. Es kann und darf nicht sein, dass verhängte Strafen und/oder Maßnahmen sich mit den Gesetzen ändern.
(11) Stiltskin · 17. Dezember 2009
Menschenrechte sind ein hohes Gut, das grundsätzlich erst einmal für alle Menschen gelten sollte. Dass er aber nicht so ist, dass diese Rechte weltweit eingeschränkt und mit Füßen getreten werden, ist ein nicht zu leugnender Fakt. Aber die Diskussion, ob diese Rechte auch immer und überall für jeden uneingeschränkt gelten sollten, ist erst am Anfang. Und wer mordet, wer Kriegsverbrechen begeht, muß eben damit rechnen, dass seine Rechte zeitlich oder auf Dauer eingeschränkt werden.
(10) k255384 · 17. Dezember 2009
na toll, dieses urteil schadet mehr dem steuerzahler als dem der das zu verantworten hat :(
(9) dubberle · 17. Dezember 2009
"Keine Strafe ohne Gesetz" muß auch für ihn gelten. Aber: Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit. Dies hat das BVG völlig korrekt festgestellt. Wäre dem nicht so, bräuchte man keine Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sondern könnte gleich mit der Sicherungsverwahrung oder mit einer zeitlich unbegrenzten Haftstrafe urteilen. Insoweit haben sich die deutschen Gerichte meines Erachtens völlig korrekt verhalten.
(8) k293295 · 17. Dezember 2009
@ 2: Es HAT ihn (mindestens) einmal nicht interessiert. @ 4: Bin auf Dein Gesicht gespannt, wenn Dir das Internet abgeschaltet wird, weil Du ja vielleicht ein fremdes Konto plündern könntest. Wenn der Mann nochmal Mist baut, dann wird er wieder im Knast landen - und das weiß er, da bin ich sicher.
(7) k378600 · 17. Dezember 2009
Was gibs hier zu Diskutieren? Der Mann hat RECHT!
(6) Girby · 17. Dezember 2009
Es ist eine Sache, jemanden für immer wegzusperren, für etwas, dass er getan hat. Aber jemanden nicht freizulassen, weil er etwas tun könnte, das ist fast genauso, wie alle potentiellen Straftäter wegzusperren.
(5) skloss · 17. Dezember 2009
Wird das Knöllchen von letzer Woche jetzt auch noch teurer? *ironie off* Er hat Recht - und das sollte ihm auch gewährt werden!
(4) seerose1084 · 17. Dezember 2009
Bin auf eure Kommentare gespannt, wenn er rausgeboxt wurde und dann doch wieder scheiße baut...
(3) k139774 · 17. Dezember 2009
Im Grunde hat er Recht. Wo kommen wir denn dahin, wenn im nachhinein Urteile verschärft werden. Das könnte ja auch einmal Unschuldige treffen, was auch in Deutschland öfters vorkommt. Und dann nie wieder rauskommen...?!
(2) k41519 · 17. Dezember 2009
Interessant, das er sich auf das "Recht auf Freiheit" beruft. Das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" scheint ihn, zumindest wenn es andere betrifft, eher nicht zu interessieren.
(1) k311606 · 17. Dezember 2009
rechtlich gesehen wohl richtig! Aber gesellschaftlich???
 
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