Karlsruhe (dpa) - Deutsche Ermittler dürfen auch in Zukunft ausländische Kriegsverbrecher jagen und in Deutschland vor Gericht bringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab dafür am Donnerstag in einem Grundsatz-Urteil uneingeschränkt grünes Licht. Demnach genießen Funktionsträger fremder […] mehr

Kommentare

2slowhand28. Januar 2021
@1 Wenn er als Flüchtling nach Deutschland kommt wäre das möglich.
1alx200028. Januar 2021
Na. traut sich jemand, das Ganze auf ehemalige Würdenträger der westlichen Welt anzuwenden? Es gäbe da jmd. der erst vor ein paar Monaten Soldaten begnadigt hat, die laut Zeugen mehrfach Kriegsverbrechen begangen haben sollen und auch so verurteilt wurden...die Nation erkennt spannenderweise auch das Kriegsverbrechertribunal und den int. Gerichtshof nicht an.