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Was ist mit Fällen, in denen zwei Staatsangehörigkeiten durch Geburt erworben wurden? Da gibt es auch jetzt keine Wahl. Beide bleiben, in der Regel, ohne Einschränkungen vorhanden. Du gehts hier auch so einfach von einer Wahlmöglichkeit aus. Wenn ich Deutscher und z.B. Iraner, Tunesier oder Venezuelaner bin, dann ist es unmöglich meine auskändische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Die genannten Staaten kennen die Aufgabe nicht.