Berlin (dpa) - Keine Gnade für bummelnde Richter: Bei überlangen Gerichtsverfahren können die Betroffenen künftig eine Entschädigung einklagen. Ein entsprechende Reform hat der Bundestag am Abend mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und der SPD verabschiedet. Das Gesetz, das noch die Zustimmung des ...

Kommentare

(4) k121632 · 29. September 2011
Das dient dann allenfalls dazu, um 20-30% der Mehrkosten zu decken, die so ein Verfahren nach sich zieht. Da aber ein zusätzliches Verfahren nötig ist, verbleiben vermutlich weniger als 10%, je nachdem, wie lange dieses dauert...
(3) Milz-Brandy · 29. September 2011
,@2 wenn es dir um 3cent geht... viel wichtiger ist doch die lächerliche entschädigung!
(2) luke66 · 29. September 2011
Was juckts den Richter ? Muß er ja wohl nicht selbst bezahlen...also straft sich der Antragsteller durch dadurch bedingte höhere Steuern selbst. Was für eine grandiose Verarsche !
(1) k28227 · 29. September 2011
und die Klage wegen Überlänge dauert dann auch so lang!? ...Ironie off
 
Suchbegriff