Berlin/Hamburg (dpa) - Heftige Proteste gegen einen freigelassenen Sexualverbrecher in Hamburg haben eine Debatte um elektronische Fußfesseln entfacht. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte dem Sender N24 am Freitag, bei Kinderschändern und […] mehr

Kommentare

10ExBW30. Juli 2010
Ich weiß nicht, was ich an dem Großteil der Kommentare hier erschreckender finde: die Offenbarung der geheimen Gewaltphantasien oder die Dummheit und Unfähigkeit, den eigentlichen Sachverhalt zu verstehen, nämlich die Frage, ob ich ein einmal gefälltes Urteil nachträglich nach Gutdünken und aktueller Wetterlage einfach zu Ungunsten des Straftäters ändern darf.
8k20714130. Juli 2010
Na hier gehts ja mal wieder lustig zu & wie üblich: Ziemlich uninformiert!Der EGMR hat NICHT beschlossen,dass die Sicherungsverwahrung ungültig ist,er hat NUR beschlossen,dass die nachträgliche Anwendung von Gesetzten,die es zum Verurteilungszeitpunkt noch nicht gab,nicht rechtens ist.Ein grundsätzlich richtiges Urteil.Andernfalls würde eine ziemliche Willkür in unsere Justiz Einzug erhalten,wenn man jeden (auch kleinen Straftäter)ein Leben lang nach neuen Gesetzen "noch einmal" bestrafen könnte
7mouhtaram30. Juli 2010
Leudde: das ist so gewollt von den oberen Herr-und Damen-schaften, siehe dazu auch folgendes empfehlenswertes Buch: Ermitteln verboten, oder Der Deutschlandclan von Jürgen Roth. Es ist unfassbar, denn das gesamte Weltbild oder besser das, was man über D-schland hat, wird unwiderruflich zusammen brechen, wenn man das gelesen hat! ! ! Genauso wie es von ganz oben gewollt und gelenkt wird, dass Schwerstverbrecher immer wieder frei kommen, oder sogar gar nicht erst verurteilt werden, ist es auch
5setto30. Juli 2010
Wenn wir ordentliche Strafen hätten und nicht solche Gesetze, die einem findigen Anwalt doch noch ein Hintertürchen öffnen, bräuchten wir diese Diskussionen gar nicht. Da aber Verbrecher diese Gesetze machen und gerade deshalb ist das so , damit sie im Bedarfsfall selbst die Türen nutzen können
4k33192430. Juli 2010
Dann soll er doch nach Brüssel, wenn die EU ihn freilässt!
3k4504730. Juli 2010
Jawoll. So jemand wie Kachelmann, der seine Ex-Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt gehört einfach nur erschossen... oder im Knast den anderen zum Fraß vorgeworfen... oder durch einen Mob aus lauter anständigen Nachbarn (die ja laut @1 informiert werden sollen wenn er in die Nähe zieht) gelyncht. Moment... Zweifel an der Schuld? Falschaussage... ach, doch nicht bei Kindern <link> Unschuldig trotz Geständnis. Doof, oder?
1k10418330. Juli 2010
fußfesseln für sexualstraftäter? haben die den hintern auf?dann weiß man zwar wo sie sich rumtreiben aber was sie machen weiß man noch lange nicht,bei solchen vergehen muss ne andere strafe her und wenn man meint so nen pack laufen zu lassen dann muss die bevölkerung informiert werden das so einer in der nachbarschaft haust,wir haben nen recht auf sicherheit die mit so nem abschaum nicht gegeben ist.raf-mitglieder werden heute noch verurteilt und weggesperrt aber solche schweine dürfen raus.pfui