Würzburg (dpa) - Ein für Kritiker zu mildes Urteil gegen einen alkoholisierten Unfallfahrer hat im Netz eine Welle der Empörung ausgelöst. Am Mittwoch wurde ein 21-jähriger Angeklagter vom Amtsgericht Würzburg wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 5000 Euro und einem weiteren Jahr ...

Kommentare

(25) O.Ton · 26. Oktober 2019
Etwas ist faul im Lande der Deutschen.
(24) Friedrich1953 · 25. Oktober 2019
Ich unterstelle den Juristen - sprich dem Richter -, dass er sich das Urteil nicht leicht gemacht hat und alle entlastenden Gründe erwägt hat. Dennoch bleibt aber das Urteil für die breite Öffentlichkeit unverständlich - und auch dass kann ich verstehen. Wer sich so betrinkt, dem nimmt man nicht ab, dass er nicht gewusst hat, was da passieren kann!
(23) Brutus70 · 25. Oktober 2019
Ich denke mal es gibt hierzulande keinen 18jährigen der nicht um die Wirkung von Alkohol weiß. Sofern ihm also niemand den Alkohol eingeflößt und ihn gezwungen hat sich ans Steuer zu setzen ist er in meinen Augen zu 100% Schuld an dem was passiert ist. Sicher hilft es niemandem wenn man ihn lebenslang einsperren würde, aber ein Recht auf den Führerschein hat sich so jemand definitiv lebenslang verwirkt.
(22) nanoc · 25. Oktober 2019
Es gibt Länder in der EU, wo Alkoholeinfluss Strafverstärkend gewertet wird.
(21) Roseausk · 25. Oktober 2019
Das kann doch alles nicht wahr sein, er hat sich dermaßen einen gesoffen das er nicht mehr Herr seiner Dinge war. Und das soll ein Grund sein das er nicht zur Rechenschaft gezogen werden soll. Das ist ein Freibrief für alle die sich gerne mal einen trinken. Wer seine Hand mit einem Glas zu seinem Mund führt, der sollte auch dafür gerade stehen und die angemessene Strafe erhalten.
(20) Haase · 25. Oktober 2019
@16: Die juristische Konstruktion des Vollrausch geht ja genau in Deine Richtung: Die fahrt wird nicht bestraft, da keine schuldhafte Handlung vorlag - aber der rausch war schuldhaft herbeigeführt. Ob der Vorsatz des Rausches dann auch vorsätzliches Fahren umschließt, ist nicht nachweisbar, daher der Rückgriff auf den Rausch. Das ist eine sehr komplizierte Konstruktion, schon für Juristen, geschweige denn für alle anderen!
(19) setto · 25. Oktober 2019
@18 deswegen schrieb ich beim 2.Glas, beim ersten würde ich dir recht geben, also kein Widerspruch
(18) thrasea · 25. Oktober 2019
@16 Bemerkst du nicht den Widerspruch in deinem Kommentar? Man muss beweisen, dass er von Anfang an den Plan hatte, betrunken mit seinem Auto nach Hause zu fahren. Woher willst du wissen, dass er nicht den selben Plan hatte wie die junge Frau, nämlich das Auto stehen zu lassen? Es gibt viele Leute, die ihr Fahrzeug im Zweifel erst am nächsten Tag wieder holen und sich stattdessen abholen lassen oder das Taxi nehmen.
(17) setto · 25. Oktober 2019
2 Zusammengefasst heißt das Urteil: Halte dich an Gesetze und du stirbst, hältst du dich nicht daran hast du kaum etwas zu befürchten. Ich hoffe nur, das wenigstens der Verursacher ein Gewissen hat und die Lehren daraus zieht aus menschlicher Seite
(16) setto · 25. Oktober 2019
@15 Ich glaube die meisten ( ohne juristischen Sachverstand) sehen in der Tat eine vorsätzliche Straftat. In dem Moment, wo ich mit Auto da bin und mir zumindest das zweite Glas hinter die Binde kippe handel ich vorsätzlich, das ist einfach Menschenverstand und nicht diese juristischen Schlupflöcher, die wie Schweizer Käse anmuten. Die junge Frau war auch mit Auto da und hat aufgrund des Feierns das stehen lassen.
(15) Haase · 25. Oktober 2019
Die berühmte "actio libera in cause", die mittlerweile als strafbarer Vollrausch geregelt ist, hat schon Tausenden von Studenten und Hunderten von Berufstätigen das Fürchten gelehrt. Es ist schwer nachzuvollziehen für den Laien, aber wenn man sich dermaßen den Rachen vollgekippt hat, dass man kaum mehr weiß, wo vonre undhinten ist, fehlt einem - selbst wenn man zu der Handlung fähig ist! - die nötige Einsicht, zu verstehen, was man tut. Daher Schuldunfähigkeit.
(14) Haase · 25. Oktober 2019
Quelle: <link>
(13) Haase · 25. Oktober 2019
"Der Richter hat sich direkt an die Familie der getöteten Frau gewandt. "Das Urteil fällt mir unsagbar schwer. Als Vater der jungen Frau könnte ich nicht oder nur schwer mit dieser Entscheidung leben. Es gibt Urteile, die man als Richter sein Leben lang im Rucksack mit sich herumträgt. Dieses Urteil ist eines davon", so Richter Bernd Krieger. Es sei ein Urteil, das man als normaler Mensch nicht verstehen könne – sondern nur, wenn man sich in juristischen Fragen auskenne."
(12) aladin25 · 25. Oktober 2019
Kein Vertrauen mehr in die deutsche Justiz! Dieses Urteil ist ein echter Skandal! Wie würde dieser Richter wohl urteilen, wenn es einen seiner Familienangehörigen getroffen hätte?
(11) deBlocki · 25. Oktober 2019
Das zeigt doch mal wieder, dass dieser Scheiße von "Unzurechnungsfähigkeit" keine Grundlage mehr sein darf.
(10) Gommes · 25. Oktober 2019
minus klicker sind mir sch....egal alk am steuer pappe weck ohne wenn und aber
(9) CashKarnickel · 25. Oktober 2019
@5 Ich bin generell dafür, daß in Zukunft sämtliche Urteile in den Klamm-Kommentaren gefällt werden...
(8) O.Ton · 25. Oktober 2019
@7 Genau. Da war so viel Vorsätzlichkeit, daß deshalb ist das Urteil dekadent mild. Solche Justiz vernichtet die letze Reste von Moral.
(7) Mehlwurmle · 25. Oktober 2019
Als Führerscheinneuling hätte er die Regeln ja noch kennen müssen. Was, wenn nicht eine vorsätzliche Tat, ist es denn mit dem Auto zu einem Weinfest zu fahren, was zu trinken und dann wieder zurück zu fahren? Schlimm, dass mit Alkoholmißbrauch offenbar viel entschuldigt werden kann, was eigentlich unentschuldbar ist.
(6) thrasea · 24. Oktober 2019
@4 So einfach ist das nicht. Wer sich bis kurz vor Koma besäuft, *damit* er dann machen kann, was er will, wird selbstverständlich bestraft. Der ehemalige Richter des 2. Strafsenats des BGH, Thomas Fischer, hat das in einer klugen Kolumne ausführlich und auch für Laien gut verständlich aufbereitet. Tipp: Ein paar Minuten Zeit zum Lesen und Mitdenken mitbringen, Querlesen funktioniert eher nicht. <link>
(5) thrasea · 24. Oktober 2019
@1 Wow. Da bist du offensichtlich schlauer als ein Gutachter. Wozu noch jahrelang studieren, wenn wir doch einfach die User auf klamm.de fragen können?
(4) setto · 24. Oktober 2019
Dieses Urteil zeigt, das die Strafen endlich einmal überarbeitet werden müssen. So könnte jetzt jeder saufen bis kurz vor Koma und dann machen was will er. Als Eltern würde ich mich fühlen als hätte jemand das Messer in der Wunde nochmal extra gedreht
(3) O.Ton · 24. Oktober 2019
Das Urteil ist einfach skandalös.
(2) Sylfffff · 24. Oktober 2019
@1 Wie kann man mit 3 Promille überhaupt noch handeln? Ich kann damit nicht mehr auf allen Vieren gehen. Die Mitfahrer sind auch klasse. Legen sich einfach schlafen. Ob die auch gesoffen haben?
(1) Spock-Online · 24. Oktober 2019
Wer sich mit 3 Promille ans Steuer setzt, der handelt vorsätzlich.
 
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