Kassel (dpa) - Steuerfreie Zuschläge aus Sonntagsarbeit oder Nachtschichten fließen nicht in die Berechnung des Elterngelds ein. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden. Ein Vater von Drillingen hatte geklagt, weil die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ...

Kommentare

(10) MartyMcFly99 · 05. April 2012
@9 Du meinst also ernsthaft, meine Kinder sollten ab dem ersten Tag nach dem Mutterschutz (8 Wochen) in eine Kita geschafft werden, statt das meine Frau zu Hause bleibt und sich um sie kümmert?
(9) Stiltskin · 05. April 2012
Das Elterngeld ist sozial ungerecht; für die Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Horten, Krippen und Kindergärten wäre das Geld besser angelegt. Es gibt nichts gegen intensive Eltern/ Kind Kontakte einzuwenden- diese sind nötig. Aber für alle Formen sozialen Verhaltens, frühkindliche Erfahrungen sind AUCH Einrichtungen notwendig. Außerdem kommt das Elterngeld eher denen zu gute, die darauf gar nicht angewiesen wären. @ 10: Wo schreibe ich etwas von 8 Wochen? Ich schreibe etwas von 'AUCH'!!!!!
(8) k131161 · 05. April 2012
@5 Und Du meinst allen Erstes, dass sich bei der nächsten Wahl etwas ändert? Selbst wenn eine andere Farbe dran kommt, dann wird Euch nur noch tiefer in die Tasche :( gegriffen. <link> Im Video ist das gut erklärt :)
(7) k12134 · 05. April 2012
Kinder sind teuer, Vaterstaat sollte die Kinder kriegen!
(6) Faust · 05. April 2012
@5 und? Das Gesetz ändert ja nichts an der Tatsache das der Gesetzgeber sich je nach Situation die für ihn günstigere Variante heraussucht. @2 hat somit Recht und @1 hat den richtigen Vergleich herangezogen. Naja lassen wir das. Denkt an die nächste Wahl.
(5) Bellze · 05. April 2012
Aber von wegen max. 67% bei Wenigverdienern kann es auch mehr als 67% sein.
(4) k153242 · 05. April 2012
Weiß jetzt nicht, warum die klagen. Brauchen doch nur ins Elterngeldgesetz gucken. Da steht in §2, daß das Elterngeld vom ZU VERSTEUERNDEN Einkommen berechnet wird, und die Zuschläge sind ja Steuerfrei, also NICHT bei der Berechnung zu berücksichtigen... @1: Sind zwei verschiedene Schuhe. @2: Nein, steht so im Gesetz. Zum Nachlesen: <link>
(3) k293295 · 05. April 2012
@2: Ja, stimmt. @1: Beim ALG2 wird ja auch das Einkommen des Lebenspartners (in der gleichen Wohnung) angerechnet, auf dem Finanzamt gibts aber kein Ehegattensplitting oder Steuerklassen IV/IV bzw. III/V.
(2) Necronomicon · 05. April 2012
also wie immer... es wird je nach Situation immer zum Nachteil der Bürger ausgelegt
(1) slowhand · 05. April 2012
Das ist wieder so ein typisches Paradoxon. Wenn jemand Wohngeld beantragt zählen diese steuerfreien Einkünfte sehr wohl als Einkommen, auch wenn sie nicht regelmäßig erzielt werden, und führen oftmals zu abschlägigen Bescheiden. Ich bin auf diese Entscheidung gespannt.
 
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