Weiß jetzt nicht, warum die klagen. Brauchen doch nur ins Elterngeldgesetz gucken. Da steht in §2, daß das Elterngeld vom ZU VERSTEUERNDEN Einkommen berechnet wird, und die Zuschläge sind ja Steuerfrei, also NICHT bei der Berechnung zu berücksichtigen... @
1: Sind zwei verschiedene Schuhe. @
2: Nein, steht so im Gesetz. Zum Nachlesen:
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