News Elterngeld wird ohne Sonntagszuschlag berechnet

News-Bot

klamm-Bot
25 April 2006
7.310
206
Folgende News wurde am 05.04.2012 um 13:28:51 Uhr veröffentlicht:
Elterngeld wird ohne Sonntagszuschlag berechnet
Top-Themen

Kassel (dpa) - Steuerfreie Zuschläge aus Sonntagsarbeit oder Nachtschichten fließen nicht in die Berechnung des Elterngelds ein. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden. Ein Vater von Drillingen hatte geklagt, weil seine Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht berücksichtigt worden waren. Das Sozialgericht Marburg und das Landessozialgericht in Darmstadt hatten dem Mann zunächst recht gegeben. Die Kasseler Richter hoben diese Urteile nun auf. (Az: B 10 EG 3/11 R) In einem anderen Fall aus Niedersachsen war eine ähnliche Klage einer Krankenschwester bereits in der ersten und zweiten Instanz erfolglos geblieben. Sie scheiterte nun auch vor dem höchsten deutschen Sozialgericht. Das 2007 eingeführte Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt und beträgt maximal 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Monatsgehaltes der letzten zwölf Monate. Bei den aktuellen Entscheidungen ging es um den Zeitraum vor dem Jahr 2011. Dann wurde das Gesetz präzisiert. Seitdem wird nur noch das zu versteuernde Einkommen als Berechnungsgrundlage genommen.
 
Vielleicht sollte man erstmal das Märchen begraben, das Elterngeld wäre steuerfrei. Ich durfte jetzt zum zweiten Mal nach meiner Steuererklärung und der Kita-Rechnung feststellen, dass es günstiger gewesen wäre, auf das Elterngeld zu verzichten.

Überall, wo das Einkommen zählt für Gebühren und Abgaben, wird das Elterngeld nämlich als Einkommen mitgerechnet. Verdient der Ehepartner auch noch gut, steigt der Steuersatz durch die Progression erheblich.

Bei mir ist das ein reines Durchreichen von einem Amt zum anderen.

Marty