Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Befugnisse der Strafverfolger bei der Nutzung von Staatstrojanern sind teilweise verfassungswidrig. Der Erste Senat erklärte die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) für Straftaten mit einer maximalen Freiheitsstrafe von bis ...

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