
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Befugnisse der Strafverfolger bei der Nutzung von Staatstrojanern sind teilweise verfassungswidrig. Der Erste Senat erklärte die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) für Straftaten mit einer maximalen Freiheitsstrafe von bis ...