Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. «Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist», teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe aber mit. Diese ...

Kommentare

(19) k293295 · 06. Mai 2021
Die FDP hat wie immer nur eines gemacht: Zeit und Steuergeld verschwendet um in die Schlagzeilen zu kommen.
(18) AS1 · 06. Mai 2021
@16 Verfassungsbeschwerde eingelegt haben.
(17) AS1 · 06. Mai 2021
@16 Nach dieser Rechtsvorstellung dürfte es ja dann so etwas wie Fortsetzungsfeststellungsklage n gar nicht geben. Nur weil die Bundesnotbremse dann "erledigt" ist, bedeutet das keineswegs die Erledigung des Verfahrens. Und selbstverständlich treten auch Rechtsfolgen ein, falls solchen Klagen stattgegeben wird. Ich habe nie damit gerechnet, dass Eilanträgen stattgegeben wird - aus den bereits angesprochenen Gründen. Die FDP hat wie immer alles richtig gemacht. Zudem sollen ja noch ein paar...
(16) k293295 · 06. Mai 2021
@15: Bis das Hauptverfahren auch nur verhandelt wird, hat sich die Bundesnotbremse längst erledigt. Damit ist die Klage unnütz. Völlig unnütz wird sie dadurch, dass klar war, dass die Eilanordnung abgelehnt wird. Und genau darum ist die Ablehnung solchen Blödsinns keine Ablehnung der Gewaltenteilung sondern einfach nur Ausdruck des Genervtseins durch die FDP, die kein Stück weit den Rechtsstaat im Sinne hat sondern einfach nur in die Schlagzeilen will.
(15) AS1 · 06. Mai 2021
@1 Nur nicht zu früh freuen. Dass die Eilanträge abgelehnt werden, war zu erwarten, denn es entstehen keine nicht mehr reparablen Folgen dieses Gesetzes. Sagt über das Hauptverfahren nichts aus. @7 Wer sich so äußert, dem ist offensichtlich an der Gewaltenteilung nicht besonders gelegen. Im Übrigen werden alle wieder der Bundesnotbremse eine Wirkung zuschreiben, die aber nicht nachweisbar sein wird. Ich tippe eher auf die Impfungen als Ursache des Rückgangs.
(14) blinderhuhn · 06. Mai 2021
@13: Der sollte eigentlich schon das Zeitliche gesegnet haben. Lt. Wikipedia haben die eine Lebenserwartung von 18 Monaten. Oder eine neue Mutation hat sich durchgesetzt: Der Hohlfloh.
(13) k293295 · 06. Mai 2021
@12: Ach, so neu ist der Floh gar nicht. <link> - das ist von 2018.
(12) blinderhuhn · 06. Mai 2021
@11: Setz denen bloß keinen neuen Floh ins Ohr. Die armen Holzköpfe habe doch jetzt schon die Finger voller Splitter.
(11) k293295 · 05. Mai 2021
@9: Mich wundert schon, dass hier noch keiner gefordert hat, das BVerfG in BGGG (Bundesgrundgesetzgericht) umzubenennen, "weil Deutschland ja gar keine Verfassung hat".
(10) k293295 · 05. Mai 2021
@7: Die KlageMÖGLICHKEIT vorm Bundesverfassungsgericht ist gut, ist richtig und wichtig. Es gibt ja Gesetze, die jahrelang diskutiert werden, aber auch solche, die mit heißer Nadel gestrickt werden. Auch ein Bundestag mit 709 Abgeordneten ist nicht fehlerfrei, und dann ist ein prüfender Blick von außen auf bestimmte Gesetze legal und legitim. mir gefallen längst nicht alle Urteile des BVerfG, aber missen möchte ich dieses Gericht nicht.
(9) tastenkoenig · 05. Mai 2021
@7: Nein, es ist nicht infam. Es ist der normale und vorgesehene Weg, wenn man ein Gesetz für nicht verfassungsgemäß hält.
(8) k293295 · 05. Mai 2021
@6: Meine Socken sind aus kontrolliert biologisch angebauter Karnak-Baumwolle, ungefärbt, und natürlich links und rechts. Ansonsten kannst alles so hoch halten wie ein Dachdecker - bis zum nächsten Sturm.
(7) Mike_1 · 05. Mai 2021
Dieses ganze hin und her kann man bald nicht mehr lesen. Denen das nicht gefällt können ja auswandern. Es ist doch infarm sich gegen Gesetze ans Verfassungsgericht zu wenden, weil man mit diesem oder jenem nicht einverstanden ist. Es ist ja zum heulen, wenn man dieses ganze Prozedre sich mal genauer ansieht. Oder mal ganz krass gesagt: " Lasst Euch selber wählen und mal schauen was dann dabei rauskommt " um so eine Pandemie irgendwie in den Griff zu bekommen. Leider reichen die Zeichen nicht um
(6) k69609 · 05. Mai 2021
@5: Wenn du mich "braun" nennst, dann halte ich dich für eine "linke Socke".
(5) k293295 · 05. Mai 2021
@4: Dasselbe Bundesverfassungsgericht ht gerade in dieser Woche das Klimaschutzgesetz der selben Parteien als grundgesetzwidrig erklärt. Steck dir deine Verschwörungserzählung also bitte dahin, wo die Sonne nicht hinscheint! Braune Anarchisten sind das Allerletzte, was irgendein Staat auf der Welt braucht.
(4) k69609 · 05. Mai 2021
Das war doch zu erwarten. Bitte schaut euch doch mal an, aus welchen Parteien die Richter stammen. Wer da noch an eine Unabhängigkeit der Richter glaubt, dem kann man nicht mehr helfen.
(3) k293295 · 05. Mai 2021
@2: Du meinst, wie hoch der prozentuale Anteil der Ausgangssperren an der Wirksamkeit ist? Das wird sich nicht exakt berechnen lassen, aber je mehr Kontakte dadurch verhindert werden, desto größer müsste dieser Anteil sein.
(2) Marc · 05. Mai 2021
@1 Die Bundesnotbremse wird natürlich Wirkung haben....ist nur die Frage wie hoch daran der Prozentsatz der Ausgangssperren ist. @3 ja
(1) k293295 · 05. Mai 2021
Wann beginnt das Hauptverfahren, noch 2021? Lindner & Cons. sind wieder mal krachend gescheitert. Ok, ist Lindner ja gewöhnt. Die Bundesnotbremse wird sich als wirksam erweisen, weil Lindner & Cons. die Bremsleitung nicht durchschneiden konnten.
 
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