Celle (dpa) - Der am Wochenende aus den USA nach Deutschland ausgewiesene ehemalige KZ-Wächter Friedrich Karl B. soll nach dem Plan der Generalstaatsanwaltschaft Celle im März befragt werden. Zunächst habe der 95-Jährige Zeit, einen Anwalt zu benennen, sagte der Sprecher der ...

Kommentare

(50) k293295 · 23. Februar 2021
@48,49: Guck mal unter <link> und schau Dir auch <link> dann kriegst Du ne Vorstellung davon, wie sehr Du Recht hast.
(49) wimola · 23. Februar 2021
2) oder gar zur Verantwortung ziehen. Unzählige Affären gab es, unzählige Namen sind gar nicht bekannt geworden (jedenfalls nicht der Öffentlichkeit). Dazu gab es einfach auch viel zu viele Täter. Mir fällt, zu meiner Schande!, gerade nur Filbinger ein.
(48) wimola · 23. Februar 2021
@47) Richtig, ob andere das so empfinden, ist natürlich weit hergeholt. Richtiger wäre sicher, ich, als Angehöriger oder Opfer hätte da so meine Schwierigkeiten mit. Mein Rechtsempfinden wäre damit keinesfalls zufrieden gestellt oder wäre es ohnehin nie mehr. Die Zeit haben wir vergehen lassen und die "wirklichen" Täter sind wohl eher tot. Andere haben sich "verdienstvoll bei der Errichtung der BRD" hervor getan. Die wollen wir ja nachträglich nicht mehr "beschmutzen" ...2)
(47) knueppel · 23. Februar 2021
@46 Einerseits stimme ich dir definitiv zu, was die damalige Verfolgung und Aufarbeitung betrifft.. anderseits bin ich nicht sicher, ob die wenigen noch lebenden Opfer aus der Zeit (und deren Angehörigen) das wirklich als "Beschämung" empfinden würden, dass überhaupt nach sovielen Jahren noch Anklage erhoben und solch ein Aufwand betrieben wird, auch bei "kleineren Fischen", die zur Tatzeit fast noch Kinder waren.
(46) wimola · 22. Februar 2021
Ich verabscheue die Taten aus der gesamten NS-Zeit und ich wünschte, die Aufarbeitung und Verfolgung hätte tatsächlich mit dem entsprechenden Nachdruck vor Jahrzehnten schon statt gefunden. Heute einen Mann mit derartigem Aufwand zu finden und "zur Verantwortung" zu bringen, der bei Kriegsende 19 war - zur "Tatzeit" also deutlich jünger, empfinde ich eher als Beschämung für die betroffenen Opfer.
(45) knueppel · 22. Februar 2021
@43 Achja, damals war das Erwachsenenalter ja erst mit 21 erreicht...die Strafmündigkeit lag wahrscheinlich auch nicht, wie heute bei 14 Jahren!? Aber denke auch nicht, dass das in dem Fall von all zu großer Relevanz ist.
(44) wimola · 22. Februar 2021
@43) Das sehe ich auch ganz und gar so.
(43) thrasea · 22. Februar 2021
@42 Naja, damals schon. Ich persönlich finde aber nicht, dass der Altersunterschied zwischen 19 und 21 ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung dieses Falls ist.
(42) knueppel · 22. Februar 2021
@41 Danke für die Info...also nichts mit minderjährig.
(41) thrasea · 22. Februar 2021
@40 1945 im Alter von 19 Jahren, siehe Link in @34.
(40) knueppel · 22. Februar 2021
@36 Woher weißte das so genau? Dem Alter nach müsste er 1925 oder 1926 geboren worden sein...allerdings steht im Artikel ja nicht, wann er dort tätig gewesen sein soll...
(39) O.Ton · 22. Februar 2021
@38 Nur daß wenn die "Götterdämmerung" da war, haben die Nazi-Behörden doch versucht die gründliche Dokumentationen zu vernichten. Selbstverständlich. Vieles ist seit etwa 1944 schon vernichtet also.
(38) tastenkoenig · 22. Februar 2021
@37: Historiker haben dazu geforscht und Fälle von Versetzung auf Wunsch sind aktenkundig, gegenteilige Fälle nicht. Die SS war erstaunlich fürsorglich ggü. ihren Mitgliedern und die Nazis allgemein überhaupt nicht schüchtern, ihre Missetaten ordentlich zu dokumentieren, weil sie sich ja absolut im Recht wähnten. Die Angst vor angeblicher Hinrichtung war v.a. ein Nachkriegsmythos, eine Schutzbehauptung, mit der alle gut leben konnten, die selbst auch die eine oder andere Legende gestrickt haben.
(37) setto · 22. Februar 2021
@19 du meinst, man hätte jemanden, der Einsicht in die KZ hatte einfach so versetzt und darüber ne Akte angelegt? Denke ich sicher nicht. Man soll ihm den Prozess machen, obwohl ich es auch als rausgeschmissenes Geld ansehe in dem Alter, aber auch Alter zur Tatzeit und Gruppenzwang berücksichtigen. Kosten wird es uns in jedem Fall, egal ob durch Prozess oder Unterbringung in der Klinik/Altersheim. Aber für betroffene Angehörige ist es mit ein Schritt zur Aufarbeitung
(36) Pomponius · 22. Februar 2021
Er war damals noch minderjährig.
(35) Sonnenwende · 20. Februar 2021
@34 Das weiß ich. Habe ich auch gelesen. Da hat er Pech gehabt – ich finde es aber sehr erstaunlich dass er bis zu dieser Entdeckung immerhin 70 Jahre lang unentdeckt geblieben ist – das bedarf schon einer gewissen Schlauheit.
(34) thrasea · 20. Februar 2021
@31 Bestrafung ohne Rechtsprozess? Da liegst du aber komplett daneben. In den USA gab es einen Prozess, der zur Ausweisung geführt hat. @22 "Entdeckt" wurde er durch Unterlagen, die man von einem gesunkenen Schiff geborgen hat. <link> @29 Laut diesem Artikel erhält er übrigens eine Rente oder Pension vom deutschen Staat.
(32) k293295 · 20. Februar 2021
@6,11: Was schlagt ihr zwei beiden bekannten R's denn stattdessen vor? Großvaterländischen Orden für den KZ-Wächter? Hängt ihr ihm den persönlich um, ja? Ist doch eine willkommene Möglichkeit, mal wieder den rechten Arm hochzuheben. @31: Für das Nichts, vor dem er hier steht, hat er selbst gesorgt, als er in die USA ging. Ob er aus den USA noch Geld (Rente) kriegen kann, weiß ich nicht. Aber es gibt sicher in D keine Bestrafung ohne Rechtsprozess.
(31) k63932 · 20. Februar 2021
@30: "sofern es eben möglich ist." Und das ist hier ganz klar nicht mehr möglich, schon weil die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat. Soviel zur Polemik, in der du richtig gut bist. Der wird hier wohl nochmal befragt, das wars dann aber schon. Aber steht - wenige Jahre vor dem Tod - vor dem Nichts. Quasi als Bestrafung ohne jeden Rechtsprozess, für die wir vermutlich auch noch alle aufkommen müssen (Hartz4).
(30) knueppel · 20. Februar 2021
@28 Geauso hatte ich Dich und deine lächerlichen, polemischen Angriffe in Erinnerung. Das hat nichts mit "Rachegelüsten" zu tun, sondern basiert auf den Grundlagen des Rechtsstaates, dessen Aufgabe es ist, Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen, sofern es eben möglich ist.
(29) k63932 · 20. Februar 2021
@26: Außerdem: Siehe @21. Schon deswegen wird da (außer ne Mene Spesen) nichts passieren.
(28) k63932 · 20. Februar 2021
@25: aha. Für deine Rachegelüste sollen also alle zahlen? Na Danke aber auch. Ich zitiere: " Aber wenn man solchen "Menschen" wenigstens die letzten Lebensjahre noch etwas unangenehmer machen kann, ist das schon etwas Gutes."
(27) k63932 · 20. Februar 2021
@26: Alleine durch die ganzen mit der zwangsweisen Ausweisung verbundenen Kosten dürfte der finanziell erledigt sein. Und das ist eine Vorbestrafung. Genauso übrigens, wie gerne Hausdurchsuchung inkl. Beschlagnahmung aller elektronischen Geräte viele schlicht und ergreifend erledigen würde, selbst wenn man die Geräte nach 3 Jahren oder mehr zurück bekommt.
(26) thrasea · 20. Februar 2021
@23 Erstens: Wie kommst du auf die Annahme, dass bei dem Mann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts zu holen sei? Zweitens: Seit wann ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder eine Anklage von der finanziellen Situation eines Menschen abhängig? Drittens: Muss Deutschland einen von einem Drittland ausgewiesenen deutschen Staatsbürger nicht eh einreisen lassen?
(25) knueppel · 20. Februar 2021
@23 Warum sollte ich? Dafür gibt es die Staatskasse...in welche wohl oft genug aus weitaus weniger nachvollziehbaren Gründen gegriffen wird. Dass die Wahrscheinlichkeit gleich null ist, ist reine Mutmaßung. Das Beispiel Ursula Haverbeck zeigt doch, dass man auch Menschen im hohen Alter durchaus noch mit Haftstrafen belegen kann, solange das gesundheitlich noch irgendwie möglich ist.
(24) k63932 · 20. Februar 2021
@22: Die Frage ist halt: Hat es eine realistische Chance für ihn gegeben, sich anders zu verhalten? Bei den ganzen Umständen ist die Antwort eher "nein". Und das nach 70 Jahren noch aufzuklären ist quasi unmöglich.
(23) k63932 · 20. Februar 2021
@9: Dann bezahlst du doch gerne die Gerichtskosten und Hartz4,oder? Zu holen gibts bei ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nämlich nichts, und die Wahrscheinlichkeit, dass er ins Gefängnis wandert, ist quasi 0. Das, was manche hier fordern, ist keine Bestrafung, sondern Rache und Lynchjustiz.Und das hat im Rechtswesen schlicht nichts zu suchen.
(22) Sonnenwende · 20. Februar 2021
Der Kerl war damals zwanzig - kann schon sein, dass er dem "Gruppenzwang" unterlegen ist. Andererseits ha er es geschafft, sich mehr als 70 Jahre der Verantwortung zu entziehen - also muss er gewußt haben, dass er was falsch gemachthat. Und um so lange unentdeckt zu bleiben bedarf es schon einer gewissen Intelligenz. Also glaube ich schon, dass er damals wusste was Sache ist.
(21) k63932 · 20. Februar 2021
Laut Spiegelartikel kommt besteht nur dann eine theoretische Möglichkeit eines Verfahrens, wenn er sich bei der Befragung selbst belastet - die Staatsanwaltschaften haben die Verfahren nämlich zwischenzeitlich eingestellt. So ist das einfach nur eine Ressourcenverschwendung und Bestrafung durch Ausweisung (und dem ganzen dazugehörigen Aufwand, alleine schon einen neuen Hausstand aufzubauen - und das für nur noch paar Jahre). Sowas muss meines Erachtens echt nicht sein.
(20) k63932 · 20. Februar 2021
@19: Das war wohl von Region zu Region massiv unterschiedlich - und mit genügend Gruppenzwang bekommt man das auch hin. Oder man hat die Leute einfach kurz und schmerzfrei beseitigt, ohne ne Akte zu produzieren...
(19) tastenkoenig · 20. Februar 2021
Meines Wissens ist kein Fall aktenkundig, in dem ein KZ-Wächter, der versetzt werden wollte, entsprechend bestraft wurde. Das war eine beliebte Verteidigungsstrategie, als die Aufarbeitung begann.
(18) Emelyberti · 20. Februar 2021
Wer sich verweigert hat wurde erschossen oder aufgehängt.In dem Alter ist es zu spät für eine Verurteilung.Nur warum hat man so lange mit der Ausweisung gewartet.Gerade die Amis waren doch daran interessiert diese"Täter"zur Rechenschaft zu ziehen.In Amerika gibt es zwar kein Melderecht,aber die haben mit Sicherheit gewußt wen sie da beherbergen.Bis es hier zu einer Verurteilung kommt,erlebt er das eventuell nicht mehr bewußt,lebend oder nicht verhandlungsfähig.
(17) gabrielefink · 20. Februar 2021
Die wirkliche Schuld des ehemaligen KZ-Wächters ist schwer zu beurteilen. Wie alt war er damals, 18 oder 19? Im letzten Kriegsjahr hat man noch schnell die Jugendlichen zum Militärdienst eingezogen und sie zum Kämpfen geschickt. Mein Vater war auch dabei. Er war 17. Denkt ihr, ihm war voll bewusst was er da tat? Und hat er sich damit schuldig gemacht? Hätte er Befehle verweigern können ohne sein eigenes Leben auf's Spiel zu setzen?
(16) Brutus70 · 20. Februar 2021
hat man eigentlich die Parteien, vorrangig die CDU, schon ausreichend bestraft das sie nach dem Krieg NSDAP-Verbrecher in Amt und Würden gebracht hat ? ich glaube das ist ein Kapitel das auch noch nicht ausreichend aufgearbeitet wurde, aber vermutlich ist das kein Fall für die Gerichte weil es sich dabe ja nur um "Schreibtischtäter" handelte... dieser Wachmann war sicher nicht unschuldig, aber welches Gericht will ihm heute sagen wie er sich damals hätte anders verhalten sollen ?
(15) k441005 · 20. Februar 2021
Auch in hohem Alter gehören solche Kapitalverbrecher noch eingelocht - am besten bis zum Lebensende
(14) knueppel · 20. Februar 2021
@13 Das wäre 1945 ja genauso wenig der Fall gewesen...darum geht es ja auch gar nicht.
(13) SchwarzesLuder · 20. Februar 2021
@12 Das macht es auch nicht wieder gut was geschehen ist.
(12) knueppel · 20. Februar 2021
@11 Gut, dass Du das nicht entscheidest. Auch nach 170 Jahren wäre es noch immer legitim und angemessen.
(11) SchwarzesLuder · 20. Februar 2021
Nach über 70 Jahren brauch man diesen Mann auch keinen Prozess mehr machen!
(10) ChrisuAlex · 20. Februar 2021
Er möge noch lange Leben und seine Haftstrafe erleben
(9) knueppel · 20. Februar 2021
@1 Eine "gerechte" Strafe ist bei solchen Verbrechen wohl eh kaum möglich. Aber wenn man solchen "Menschen" wenigstens die letzten Lebensjahre noch etwas unangenehmer machen kann, ist das schon etwas Gutes.
(8) michi9182 · 20. Februar 2021
Der Mann ist 95 Jahre alt. So ein Schwachsinn. Wenn ihm jetzt kein Mord vorgeworfen werden kann dann lasst den doch in Ruhe. Ich bin mir sicher das er keine Gefahr mehr für irgendeinen Menschen dar stellt.
(7) GeorgeCostanza · 20. Februar 2021
Kostet m.E. nur Zeit und viel Geld, ohne dass es auch nur irgendwas bringt. Er wird wohl das Ende der Verhandlung gar nicht mehr mitkriegen. Die Anwälte machen sich die Taschen voll, Haftfähigkeit ist so ne Sache, ...
(6) BigDaddy3 · 20. Februar 2021
@5 Deine Aussage lässt viel eher vermuten, dass Du keine Ahnung hast, was ein Rechtsstaat ist, wenn Du dich mit diesen paar Informationen zur Klägerin, Richterin und Henkerin aufspielst.
(5) nadine2113 · 20. Februar 2021
"Im September 2020 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Celle die Ermittlungen gegen den Mann übernommen, im Dezember aber «mangels hinreichenden Tatverdachts» wieder eingestellt." das lässt doch sehr an unserem Rechtsstaat zweifeln. Hoffentlich kommt es zu einem vollstreckbaren Urteil und ja, ich wünsche ihm ein langes Leben hinter Gittern.
(4) inuvation · 20. Februar 2021
In 10-15 Jahren hat sich das endlich erledigt. Die einzig Überlebenden der Zeit waren dann zu der Zeit noch kleine Kinder. Das Kapitel kann dann endlich in die Geschichte eingehen und abgeschlossen werden. Nur abgeschlossen - nicht vergessen *denk*
(3) brooke · 20. Februar 2021
Wurde auch Zeit..
(2) tastenkoenig · 20. Februar 2021
Wird sich zeigen, ob er im Falle eines Schuldspruchs überhaupt haftfähig ist. Aber Schwamm drüber ist keine Option.
(1) KonsulW · 20. Februar 2021
Der muss noch sehr, sehr alt werden, wenn er gerechte Strafe verbüssen soll.
 
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