Luxemburg (dpa) - Ungarn, Polen und Tschechien haben wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise nach Ansicht einer Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer ...

Kommentare

(2) Mehlwurmle · 01. November 2019
Die Gutachterin ist ja nicht die Richterin, man wird sehen zu welcher Entscheidung das Gericht kommt.
(1) dicker36 · 31. Oktober 2019
Na Hauptsache sie nehmen Geld von der EU, Solidarität und Pflichten der EU sind nicht wichtig, nur die Rechte werden angenommen. Für mich ist das asozial und diese Länder sollten bei der künftigen Verteilung von Geldern genauso berücksichtigt werden.
 
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