Die Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog im Energiesektor
Kostenfreies DNV GL Webseminar am 2. März 2017
(pressebox) Essen, 17.02.2017 - In einem kostenlosen Webseminar am 2. März 2017 informiert die internationale Zertifizierungsgesellschaft DNV GL über die Implementierung und Zertifizierung von Informationssicherheit im Energiesektor. DNV GL Senior Auditor und Informationssicherheits-Experte Patrick Rischar erläutert, wie sich Energieversorger einschließlich Netzbetreiber gemäß den Normen DIN ISO/IEC 27001, DIN ISO/IEC TR 27019 und den Anforderungen des IT-Sicherheitskataloges auf die Zertifizierung vorbereiten können. Gemeinsam mit Steffen Grüttner, Projektingenieur im Bereich Netzbetrieb und Netzleittechnik bei DNV GL, beantworten die beiden Fachexperten im Anschluss konkrete Fragen der Teilnehmer.
Anmeldungen unter: www.dnvgl.de/webinar_informationssicherheit
Im August 2015 wurde der IT-Sicherheitskatalog von der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf der Grundlage von § 11 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlicht. Kernforderung des IT-Sicherheitskatalogs ist die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß DIN ISO/IEC 27001 sowie die Zertifizierung durch eine unabhängige hierfür zugelassene Stelle. Bei der Implementierung des ISMS sind die Normen DIN ISO/IEC 27002 und DIN ISO/IEC TR 27019 zu berücksichtigen. Spätestens bis zum 31.01.2018 müssen Energieversorger und Netzbetreiber die Konformität ihres ISMS mit den Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs durch die Einreichung eine Kopie ihres Zertifikates bei der Bundesnetzagentur belegen.
Anmeldungen unter: www.dnvgl.de/webinar_informationssicherheit
Im August 2015 wurde der IT-Sicherheitskatalog von der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf der Grundlage von § 11 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlicht. Kernforderung des IT-Sicherheitskatalogs ist die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß DIN ISO/IEC 27001 sowie die Zertifizierung durch eine unabhängige hierfür zugelassene Stelle. Bei der Implementierung des ISMS sind die Normen DIN ISO/IEC 27002 und DIN ISO/IEC TR 27019 zu berücksichtigen. Spätestens bis zum 31.01.2018 müssen Energieversorger und Netzbetreiber die Konformität ihres ISMS mit den Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs durch die Einreichung eine Kopie ihres Zertifikates bei der Bundesnetzagentur belegen.