Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht nutzt das NPD-Urteil, um auch für die Zukunft Kriterien für ein Parteiverbot und den Umgang mit V-Leuten in diesem Zusammenhang zu formulieren (Az. 2 BvB 1/13): VERFASSUNGSFEINDLICHKEIT:  Nach Artikel 21 Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, die […] mehr

Kommentare

12fastHunter17. Januar 2017
Bei Punkt eins wird es für die AfD aber auch schon eng...