
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht nutzt das NPD-Urteil, um auch für die Zukunft Kriterien für ein Parteiverbot und den Umgang mit V-Leuten in diesem Zusammenhang zu formulieren (Az. 2 BvB 1/13): VERFASSUNGSFEINDLICHKEIT: Nach Artikel 21 Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, die
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