Berlin (dpa) - Asylsuchende, die in Deutschland Schutz bekommen, dürfen Ehepartner und Kinder zum Teil nachholen. Auch anerkannte minderjährige Flüchtlinge dürfen ihre Eltern hinterherholen. Für eine bestimmte Gruppe mit eingeschränktem Schutzstatus - im Amtsdeutsch heißen sie subsidiär ...

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