Potsdam (dpa) - In Brandenburg nutzt die Polizei seit 2010 die automatische Kennzeichenfahndung KESY. Mit ihr wurde im Fall Rebecca ein vermutlich vom Verdächtigen genutztes Fahrzeug auf der Autobahn erfasst. Mit KESY werden laut dem Brandenburger Polizeipräsidium ursprünglich Daten erhoben, wenn […] mehr

Kommentare

3Canga07. März 2019
ich hab auch grad verständnisprobleme, wie gelöschte Daten doch nochmal ausgelesen werden können.... vermutlich sollte es "gelöscht" heißen
2MasterYODA06. März 2019
"Kennzeichen anderer Fahrzeuge werden gelöscht. Darüber hinaus können die Daten laut Polizei nach einem richterlichen Beschluss aber auch erneut ausgelesen und gesichtet werden." Ich muss die Bedeutung des Wortes "Löschen" falsch verstehen... o.O
1Troll06. März 2019
Ich denke, das dürfte Verfassungswidrig sein. Blöd, wenn man nun deshalb den Täter findet und nicht verurteilen kann, weil diese Methode unzulässig ist. Lieber auf so etwas verzichten und dann Jahre später zufällig Material finden, das zur Tataufklärun beiträgt.