(pressebox) Mannheim, 28.10.2016 - Durch die jetzt beschlossene Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AüG) hat der Gesetzgeber erneut ein Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung der laufenden Legislaturperiode erfüllt. Die bisher gerichtlich entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ...